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Schweiz und Liechtenstein

zuletzt geändert: März 2024

zuletzt geprüft: April 2023

Zuständige nationale Behörde

Externer Link Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz

Externer Link Liechtensteiner Landesverwaltung

Schweiz – EU

Lichtenstein ist durch das Zusatzabkommen zwischen der Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft von 2007 in das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen von 1999 einbezogen.

Die EU-Mitgliedstaaten gelten nicht als Drittland. Die von ihnen ausgestellten Pflanzenpässe werden anerkannt.

Weitere Links

Externer Link Regelungen Schweiz

Externer Link Holzverpackungsmaterial für Drittländer

 Quarantäneregelungen EU

Zollstellen

Kurzfassung

 Merkblatt Nr. 1
02.06.2022, PDF

Rechtsvorschriften und Mitteilungen
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