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Pomacea sp.

Zur  Gattung der Apfelschnecken (Pomacea) gehören Arten, die zu den größten Süßwasserschnecken weltweit zählen. Sie fressen Wasserpflanzen und Pflanzen, die in wassergesättigten Böden wachsen wie Reis und könne dort erhebliche  Schäden verursachen.

2009 wurde die aus Südamerika stammenden Pomacea insularum in einem Reisanbaugebiet im Ebro-Delta (Spanien) gefunden und hat sich dort bereits weiter ausgebreitet. Es werden große Anstrengungen unternommen, um den Befall auszurotten oder eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Nach dem Auftreten wurden von der EU Notmaßnahmen erlassen (Durchführungsbeschluss 2012/697/EU). Betroffen sind alle Arten der Gattung Pomacea, da eine Unterscheidung der Arten schwierig ist und da Schäden an Reis oder anderen Pflanzen in Feuchtgebieten auch durch die anderen Arten nicht ausgeschlossen werden kann.

Damit ist ab sofort die Einfuhr von Schnecken der Gattung Pomacea in die EU verboten. Da die Schnecken mit Wasserpflanzen eingeschleppt werden könnten, benötigen diese Pflanzen bei der Einfuhr aus Drittländern ein Pflanzengesundheitszeugnis und werden an der Einlassstelle kontrolliert.

Außerdem ist die Verbreitung der Schnecken innerhalb der EU verboten, das heißt die Schnecken dürfen nicht mehr verkauft oder auf anderen Wegen weitergegeben werden, wie dies bisher häufig durch Aquarianer erfolgte. Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer > sind verantwortlich, Kontrollen zur Einhaltung der oben genannten Maßnahmen durchzuführen, im Falle eines Verdachtes des Auftretens der Apfelschnecke auf Feldern und in Wasserläufen in Deutschland muss dies an diese Stellen gemeldet werden.

Taxonomische Klassifikation

Mollusca: Gastropoda: Ampullariidae

Regelungen und Maßnahmen

Unionsquarantäneschädling, der im Gebiet der Union auftritt, gemäß
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072; Anhang II B

Notmaßnahme:  Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung. Durchführungsbeschluss 2012/697/EU
09.03.2020, PDF

Zuletzt geändert: 23.09.2020

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