Zuletzt geändert: 07.09.2026
Inhalt: Privatpersonen – Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten
Reisegepäck, Postsendungen, Umzugsgut, Internethandel
Jedes Land hat seine eigenen Rechtsvorschriften, die bei der Einfuhr zu beachten sind. Wir stellen Ihnen Vorschriften zu einer Reihe von Ländern zur Verfügung und empfehlen Ihnen außerdem, sich auf den Internetseiten der zuständigen Stelle des jeweiligen Landes zu informieren. Reiseinformationen werden auch von den Botschaften vieler Länder angeboten.
Pflanzengesundheitszeugnis
Fordert das Einfuhrland ein Pflanzengesundheitszeugnis, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pflanzenschutzdienst: