Zuletzt geändert: 07.09.2026
Inhalt: Schadorganismen an Pflanzen melden
Wenn Sie einen Quarantäneschadorganismus oder potenziell gefährlichen Schadorganismus finden, müssen Sie den Schadorganismus melden. Ziel ist die Warnung anderer Bundesländer und EU-Staaten und damit die Früherkennung und Eindämmung von Schadorganismen, die große wirtschaftliche Schäden verursachen können, und der Schutz der Land- und Forstwirtschaft über Ländergrenzen hinweg.
Wenn Sie einen Quarantäneschadorganismus oder potenziell gefährlichen Schadorganismus finden, müssen Sie den Schadorganismus melden. Ziel ist die Warnung anderer Bundesländer und EU-Staaten und damit die Früherkennung und Eindämmung von Schadorganismen, die der Land- und Forstwirtschaft und dem Handel Schaden zufügen können, über Ländergrenzen hinweg.
Welche Schadorganismen melden?
Die Meldepflicht besteht insbesondere für:
- Unionsquarantäneschadorganismen, d. h. Schadorganismen die bisher in Deutschland noch nicht oder nur begrenzt festgestellt wurden und im Anhang II oder Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 genannt sind,
- Potenziell gefährliche Schadorganismen, d. h. Schadorganismen die nicht in den Anhängen II und III der Verordnung (EU) 2019/2072 genannt und neu in Deutschland sind, sich ausbreiten und Schaden verursachen können:
- Schadorganismen, für die die EU-Kommission Notmaßnahmen vorbereitet oder getroffen hat,
- Schadorganismen, die bei der Europäischen und Mediterranen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) gelistet sind
- Schadorganismen, für die das JKI in einer Express-Risikoanalyse festgestellt hat, dass sie potentielle Quarantäneschadorganismen sind
- Sonstige neue Schadorganismen, von denen bekannt ist, dass sie Schadsymptome verursachen können.
Nicht meldepflichtig sind Schadorganismen, die in Deutschland weit verbreitet sind, wie zum Beispiel die Bohnenblattlaus.
Wer meldet?
Jeder! Jeder Unternehmer, jede Forschungseinrichtung und jede Privatperson kann Quarantäneschadorganismen oder potenziell gefährliche Schadorganismen melden. Unionsquarantäneschadorganismen müssen gemeldet werden.
Wichtig: Ein bloßer Verdacht reicht aus.
Wem melden?
Privatpersonen, Unternehmen oder andere Einrichtungen informieren ihren zuständigen Pflanzenschutzdienst:
Was passiert nach der Meldung?
Der Pflanzenschutzdienst überprüft den Ausbruch und leitet die Meldung an das Institut Pflanzengesundheit des JKI weiter. Dort wird geprüft, ob eine amtliche Auftretensmeldung an die Europäische Kommission, die EPPO und die Pflanzenschutzdienste in Deutschland erfolgt. Diese Prüfung schließt bei "neuen" Schadorganismen eine Risikoanalyse ein.
Wurde der Schädling mit Pflanzenmaterial ver-/eingeschleppt, wird der zuständige Pflanzenschutzdienst in Deutschland bzw. im Ursprungsland darüber informiert.
Haben Sie Fragen?
Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes