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Pflanzengesundheit | Plant Health

Inhalt: Schadorganismen an Pflanzen melden

Wenn Sie einen Quarantäneschadorganismus oder potenziell gefährlichen Schadorganismus finden, müssen Sie den Schadorganismus melden. Ziel ist die Warnung anderer Bundesländer und EU-Staaten und damit die Früherkennung und Eindämmung von Schadorganismen, die große wirtschaftliche Schäden verursachen können, und der Schutz der Land- und Forstwirtschaft über Ländergrenzen hinweg.

Wenn Sie einen Quarantäneschadorganismus oder potenziell gefährlichen Schadorganismus finden, müssen Sie den Schadorganismus melden. Ziel ist die Warnung anderer Bundesländer und EU-Staaten und damit die Früherkennung und Eindämmung von Schadorganismen, die der Land- und Forstwirtschaft und dem Handel Schaden zufügen können, über Ländergrenzen hinweg.

Welche Schadorganismen melden?

Die Meldepflicht besteht insbesondere für:

Nicht meldepflichtig sind Schadorganismen, die in Deutschland weit verbreitet sind, wie zum Beispiel die Bohnenblattlaus. 

Wer meldet?

Jeder! Jeder Unternehmer, jede Forschungseinrichtung und jede Privatperson kann Quarantäneschadorganismen oder potenziell gefährliche Schadorganismen melden. Unionsquarantäneschadorganismen müssen gemeldet werden.

Wichtig: Ein bloßer Verdacht reicht aus.

Wem melden?

Privatpersonen, Unternehmen oder andere Einrichtungen informieren ihren zuständigen Pflanzenschutzdienst:

Was passiert nach der Meldung?

Der Pflanzenschutzdienst überprüft den Ausbruch und leitet die Meldung an das Institut Pflanzengesundheit des JKI weiter. Dort wird geprüft, ob eine amtliche Auftretensmeldung an die Europäische Kommission, die EPPO und die Pflanzenschutzdienste in Deutschland erfolgt. Diese Prüfung schließt bei "neuen" Schadorganismen eine Risikoanalyse ein.

Wurde der Schädling mit Pflanzenmaterial ver-/eingeschleppt, wird der zuständige Pflanzenschutzdienst in Deutschland bzw. im Ursprungsland darüber informiert.

Haben Sie Fragen?

Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes