Gegen den Wickler sollten Maßnahmen gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) 2016/2031 getroffen werden. Archips micaceana ist polyphag und schädigt Früchte, Blütenstände und Blätter vieler Kulturen. Er könnte sich in südlichen EU-Staaten und Gewächshäusern ansiedeln.