Zum Inhalt springen
Zur Hauptnavigation springen
Gehe zur Startseite des Pflanzengesundheit | Plant Health.
Suche öffnen
Gehe zur Startseite des Pflanzengesundheit | Plant Health.
Pflanzengesundheit | Plant Health

Zuletzt geändert: 05.01.2026

Inhalt: Ralstonia pseudosolanacearum

Taxonomische Klassifikation

Bacteria: Burkholderiales: Burkholderiaceae

Ausbrüche einer Quarantänekrankheit im Ingweranbau in Deutschland (2023)

Bisher gilt der Unionsquarantäneschädling Ralstonia pseudosolanacearum in der EU als „nicht-vorkommend". Im Juli 2023 ist die durch das Bakterium hervorgerufene und nur schwer bekämpfbare Krankheit jedoch bereits zum vierten Mal in Deutschland an Ingwerpflanzen in Gewächshäusern bzw. unter Folie gefunden worden. In einem Fall waren auch Tomatenpflanzen betroffen, die neben dem Ingwer angebaut wurden. Drei der Ausbrüche wurden 2023 in der kommerziellen Produktion gefunden, der erste Ausbruch 2021 betraf eine Forschungsinstitution, bei der auch 2022 wieder Befall festgestellt wurde.

R. pseudosolanacearum muss beim Verdacht eines Auftretens an den zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden, der den Ausbruch durch Laboranalysen bestätigt und die richtigen Tilgungsmaßnahmen vor Ort veranlasst. 

Die betroffenen Pflanzen zeigen Welkesymptome und faulende Rhizome. Bei starkem Befall kann nach Anschneiden von Rhizomen oder Stängeln milchiges Bakterienexsudat austreten. Der Unionsquarantäneschädling Ralstonia pseudosolanacearum kann viele verschiedene Pflanzenarten wie beispielsweise verschiedene Gemüsearten (u. a. Paprika, Tomaten, Kartoffeln, Kohl) und Zierpflanzen (u.a. Rosengewächse, Pelargonien, Chrysanthemen) befallen und auch in Gewässern überdauern. Die Tilgung eines Befalls ist schwierig und aufwändig, insbesondere, wenn Boden und Wasser kontaminiert sind. Befallene Pflanzenbestände müssen auf sicherem Wege vernichtet werden und Hygienemaßnahmen sind sehr wichtig, um den Erreger nicht weiter zu verbreiten. Tilgungsmaßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben.

Bei allen Ausbrüchen in Deutschland war zum Anpflanzen Ingwer verwendet worden, der für Konsumzwecke aus Peru eingeführt worden war. Als präventive Maßnahme wurden deshalb die Kontrollen von Ingwer und Kurkuma bei der Einfuhr verstärkt. Seit Anfang 2022 führen die Pflanzenschutzdienste der Länder stichprobenartig Labortests auf einen Befall mit R. pseudosolanacearum durch, um in der Ware enthaltene Infektionen zu finden. Wir warnen trotz der Einfuhrkontrollen davor, für Konsumzwecke aus Befallsländern importierte Ware zum Anpflanzen zu verwenden, da der Befall latent und damit noch ohne erkennbare Symptome in den Rhizomen vorhanden sein kann.

Auftretensstatus

Für Deutschland: kommt vor; in einzelnen Gebieten; Bekämpfungsmaßnahmen

Für die Europäische Union: kommt nicht vor; der Schadorganismus wurde nicht festgestellt.

Regelungsstatus

Unionsquarantäneschädling, der im Gebiet der Union nicht festgestellt wurde, gemäß DV 2019/2072 Anhang II Teil A

Vorschriften und Maßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen

  • Anforderungen für die Einfuhr in die EU gemäß Anhang VII
  • Anforderungen für das Verbringen innerhalb der EU gemäß Anhang VIII

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1082 zur Festlegung einer Ausnahme von der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich des Einführens von zum Anpflanzen bestimmten unbewurzelten Stecklingen von Calibrachoa spp., Petunia spp. und ihren Hybriden aus Kenia (gültig bis: 30.04.2028)

Auftretensmeldungen