Zuletzt geändert: 05.01.2026
Inhalt: Ralstonia pseudosolanacearum
Taxonomische Klassifikation
Bacteria: Burkholderiales: Burkholderiaceae
Ausbrüche einer Quarantänekrankheit im Ingweranbau in Deutschland (2023)
Bisher gilt der Unionsquarantäneschädling Ralstonia pseudosolanacearum in der EU als „nicht-vorkommend". Im Juli 2023 ist die durch das Bakterium hervorgerufene und nur schwer bekämpfbare Krankheit jedoch bereits zum vierten Mal in Deutschland an Ingwerpflanzen in Gewächshäusern bzw. unter Folie gefunden worden. In einem Fall waren auch Tomatenpflanzen betroffen, die neben dem Ingwer angebaut wurden. Drei der Ausbrüche wurden 2023 in der kommerziellen Produktion gefunden, der erste Ausbruch 2021 betraf eine Forschungsinstitution, bei der auch 2022 wieder Befall festgestellt wurde.
R. pseudosolanacearum muss beim Verdacht eines Auftretens an den zuständigen Pflanzenschutzdienst gemeldet werden, der den Ausbruch durch Laboranalysen bestätigt und die richtigen Tilgungsmaßnahmen vor Ort veranlasst.
Die betroffenen Pflanzen zeigen Welkesymptome und faulende Rhizome. Bei starkem Befall kann nach Anschneiden von Rhizomen oder Stängeln milchiges Bakterienexsudat austreten. Der Unionsquarantäneschädling Ralstonia pseudosolanacearum kann viele verschiedene Pflanzenarten wie beispielsweise verschiedene Gemüsearten (u. a. Paprika, Tomaten, Kartoffeln, Kohl) und Zierpflanzen (u.a. Rosengewächse, Pelargonien, Chrysanthemen) befallen und auch in Gewässern überdauern. Die Tilgung eines Befalls ist schwierig und aufwändig, insbesondere, wenn Boden und Wasser kontaminiert sind. Befallene Pflanzenbestände müssen auf sicherem Wege vernichtet werden und Hygienemaßnahmen sind sehr wichtig, um den Erreger nicht weiter zu verbreiten. Tilgungsmaßnahmen sind rechtlich vorgeschrieben.
Bei allen Ausbrüchen in Deutschland war zum Anpflanzen Ingwer verwendet worden, der für Konsumzwecke aus Peru eingeführt worden war. Als präventive Maßnahme wurden deshalb die Kontrollen von Ingwer und Kurkuma bei der Einfuhr verstärkt. Seit Anfang 2022 führen die Pflanzenschutzdienste der Länder stichprobenartig Labortests auf einen Befall mit R. pseudosolanacearum durch, um in der Ware enthaltene Infektionen zu finden. Wir warnen trotz der Einfuhrkontrollen davor, für Konsumzwecke aus Befallsländern importierte Ware zum Anpflanzen zu verwenden, da der Befall latent und damit noch ohne erkennbare Symptome in den Rhizomen vorhanden sein kann.
Auftretensstatus
Für Deutschland: kommt vor; in einzelnen Gebieten; Bekämpfungsmaßnahmen
Für die Europäische Union: kommt nicht vor; der Schadorganismus wurde nicht festgestellt.
Regelungsstatus
Unionsquarantäneschädling, der im Gebiet der Union nicht festgestellt wurde, gemäß DV 2019/2072 Anhang II Teil A
Vorschriften und Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Anforderungen für die Einfuhr in die EU gemäß Anhang VII
- Anforderungen für das Verbringen innerhalb der EU gemäß Anhang VIII
- Leitlinie für Latenztestungen gemäß Risikowarenliste bei der Einfuhr. Vom 24.02.2025 98 KB
- Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 Artikel 73 Absatz 1 286 KB 20.08.2026
- Visuelle Kontrolle von Ingwer- und Kurkumarhizomen barrierearm 436 KB 14.08.2023