Zuletzt geändert: 16.09.2025
Inhalt: Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) (Jordan-Virus)
Taxonomische Klassifikation
Viren und Viroide: Virgaviridae: Tobamovirus
Auftretensstatus
Für Deutschland: kommt vor;
Für die Europäische Union: kommt vor; der Schadorganismus wurde festgestellt
Regelungsstatus
Unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädling gemäß DV 2019/2072 Anhang IV Teil F (Gemüsesaatgut) und Teil I (Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial)
Vorschriften und Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens des Schadorganismus gemäß Anhang V Teil E (Gemüsesaatgut) und Teil H (Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial)
Auftretensmeldungen
Seit 2018 gab es Auftretensmeldungen an Pflanzen von Tomate (Solanum lycopersicum) und Paprika (Capsicum sp.) in Gewächshäusern in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Seit Januar 2025 wird ToBRFV nicht mehr als Quarantäneschädling eingestuft, sondern gilt als unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädling (RNQP). Daher werden keine Erhebungen und Tilgungsmaßnahmen mehr durchgeführt. (31.01.2025)