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Pflanzengesundheit | Plant Health
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Zuletzt geändert: Juli 2026

Zuletzt geprüft: Februar 2026

Inhalt: Norwegen

Zuständige nationale Behörde

Norwegian Food Safety Authority 

Hinweise zur Wiederausfuhr aus Deutschland

Für Sendungen mit Ursprung in einem anderen EU-Staat als Deutschland, die aus Deutschland nach Norwegen ausgeführt werden, werden ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt im Ursprungsland, und ein Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, ausgestellt in Deutschland, benötigt. 

Das Pflanzengesundheitszeugnis darf in Deutschland ausgestellt werden, wenn die Einfuhranforderungen Norwegens in Deutschland erfüllt werden können oder wenn es keine besonderen Einfuhranforderungen gibt.

Rechtsgrundlage:  Pflanzenschutzverordnung § 20.