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Inhalt: Anmeldung von Einfuhren – TRACES

Anmeldung von Waren zur Einfuhr in die EU

Für die Einfuhr geregelter Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus Drittländern müssen Importeure und die Pflanzenschutzdienste der Mitgliedstaaten der EU das IT-System TRACES (TRAde Control and Expert System) verwenden. Einfuhrverfahren für Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus Drittländern in die EU werden über TRACES abgewickelt.

Für die Nutzung von TRACES müssen sich die Antragsteller und Importeure anmelden. Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer validieren die Nutzer in TRACES und stehen für Auskünfte zur Verfügung.

 TRACES – Anmeldung

 Über TRACES (englisch)

Notfallregelung

Wenn TRACES NT länger als 1 Stunde nicht zur Verfügung steht, können Nutzer das ausfüllbare Musterformular (GGED Teil I, GGED Teil II, Beanstandungsformular) verwenden, um Informationen aufzuzeichnen und auszutauschen und damit den Betrieb sicherzustellen. Anhand dieser Aufzeichnungen erstellen die Nutzer die entsprechenden Dokumente in TRACES NT nachträglich, wenn das IT-System wieder zur Verfügung steht (Artikel 46 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 (IMSOC)).

Multi-Faktor-Authentifizierung EU-Login/TRACES NT

Die Europäische Kommission hat eine Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) verpflichtend für alle Nutzerinnen und Nutzer (Behörden, Unternehmen, Speditionen) des EU-Logins und somit TRACES NT implementiert, um Nutzerprofile vor unerlaubten Zugriffen zu schützen und die IT-Sicherheit zu erhöhen.

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