Zuletzt geändert: 07.09.2026
Inhalt: Privatpersonen – Verbringen in der EU
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse können für den Privatgebrauch problemlos von einem EU-Staat in einen anderen EU-Staat verbracht werden.
Zum EU-Binnenmarkt gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme der Kanarischen Inseln.
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Weitere Auskünfte erhalten Sie vom Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes