Zuletzt geändert: 07.09.2026
Inhalt: Unternehmer – Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten
Einfuhrvorschriften
Prüfen Sie die Einfuhrvorschriften des Ziellandes und ob Sie diese einhalten.
Einfuhrgenehmigung
Sind keine Einfuhranforderungen bekannt, prüfen Sie, ob Sie eine Einfuhrgenehmigung brauchen. Bitten Sie den Importeur vor Ort um Unterstützung.
Markteröffnung und Risikoanalyse
Soll ein Erzeugnis erstmals oder nach sehr langer Zeit in ein Zielland ausgeführt werden, erfordert das möglicherweise eine phytosanitäre Risikoanalyse, um einen neuen Markt zu eröffnen und spezifische Einfuhrvorschriften festlegen zu können. Ausführliche Informationen zu den Verfahrensschritten, Zuständigkeiten und Kommunikationswegen enthält der "Leitfaden für das Verfahren zu pflanzengesundheitlichen Aspekten des Exports von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen einschließlich der Erschließung neuer Zielländer außerhalb der Europäischen Union" (kurz: "Export-Leitfaden").
Wiederausfuhr
Im Falle einer Wiederausfuhr sind sowohl die Anforderungen in bezug auf Deutschland als Ausfuhrland als auch die Anforderungen in bezug auf das Ursprungsland der Ware einzuhalten.
Holzverpackungsmaterial
Verwenden Sie Holzverpackungsmaterial, prüfen Sie die entsprechenden Einfuhranforderungen des Ziellandes.
Pflanzengesundheitszeugnis und Ausfuhrantrag
Brauchen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis, beantragen Sie das bei Ihrem zuständigen Pflanzenschutzdienst. Der Antrag erfolgt in elektronischer Form über die passwortgeschützte Internetseite "PGZ-online". Damit stellen Sie zugleich einen Antrag auf Ausfuhr.
PGZ-online - Beantragung von Pflanzengesundheitszeugnissen und Antrag auf Ausfuhr
Haben Sie Fragen?
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihren zuständigen Pflanzenschutzdienst. Das ist der Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes, in dem Ihre Firma den Hauptsitz hat.