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Pflanzengesundheit | Plant Health
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Zuletzt geändert: 07.09.2026

Inhalt: Nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands

Aufgaben und Organisation

Abbildung:  Organigramm Nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands

Aufgaben und Organisation des Pflanzenschutzdienstes im Bereich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen (Organigramm) folgen dem  Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) und harmonisierten Rechtsgrundlagen der Europäischen Union.

Auf nationaler Ebene regeln das  Pflanzenschutzgesetz, die Pflanzenbeschauverordnung und die  Anbaumaterialverordnung die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen (Ansprechpersonen) und die inhaltlichen Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Quarantäneschädlingen und invasiven gebietsfremden Arten sowie gegen die Verbreitung qualitätsmindernder Schädlinge an Pflanzen.

Institutionen

Folgende Institutionen bilden die nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands und sind in diesem Bereich auf unterschiedlichen Ebenen zuständig:

Zwischen dem BMLEH, dem JKI, den Bundesländern und ihren Pflanzenschutzdiensten besteht eine intensive Zusammenarbeit.

Haben Sie Fragen?

Unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche von Bundes- und Länderbehörden sind Fragen zu pflanzengesundheitlichen Vorschriften an die Ansprechpersonen der zuständigen Stellen der Länder zu richten.