Ausfuhr von Pflanzenmaterial in Nicht-EU-Staaten
Ausfuhr
Bei der Ausfuhr in ein Land sind dessen Rechtsvorschriften für die Einfuhr zu beachten. Diese Vorschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Regelungen und Standards > Nicht-EU-Staaten >.
Bestimmte Zielländer fordern im Zuge eines Marktöffnungsverfahrens die Durchführung einer phytosanitären Risikoanalyse, um spezifische Einfuhrvorschriften festlegen zu können. Der "Leitfaden für das Verfahren zu pflanzengesundheitlichen Aspekten des Exports von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen einschließlich der Erschließung neuer Zielländer außerhalb der Europäischen Union" (kurz: "Export-Leitfaden") erläutert für diesen Fall die einzelnen Verfahrensschritte, Zuständigkeiten und Kommunikationswege.
Export-Leitfaden
19.11.2022, PDF
Wiederausfuhr
Im Falle einer Wiederausfuhr sind sowohl die Anforderungen in bezug auf Deutschland als Ausfuhrland als auch die Anforderungen in bezug auf das Ursprungsland der Ware einzuhalten.
Ausfuhrantrag und Pflanzengesundheitszeugnis
Anträge auf Ausfuhr und die Erstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen können in elektronischer Form über die passwortgeschützte Internetseite PGZ-online gestellt werden.
Zuletzt geändert: 01.04.2022