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WTO – Welthandelsorganisation

Die Mitgliedstaaten der  WTO sind verpflichtet, ihre pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen auf das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) der WTO zu stützen. Es bietet einen multilateralen Rahmen von Regeln und Disziplinen für die Entwicklung, Annahme und Durchsetzung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, um unter anderem

  • die pflanzenschutzrechtliche Lage im Gebiet aller Mitglieder zu verbessern,
  • deren nachteilige Auswirkungen auf den Handel auf ein Mindestmaß zu beschränken und
  • den Marktzugang von Entwicklungsland-Mitgliedern zu unterstützen.

Es definiert ferner, dass internationale Normen, Richtlinien und Empfehlungen für Pflanzengesundheit unter der Schirmherrschaft des Sekretariats der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) mit entsprechenden regionalen Organisationen entwickelt werden.

 SPS-Übereinkommen
21.06.2018, PDF

 SPS Agreement (englisch)

Zuletzt geändert: 21.06.2018

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