WTO – Welthandelsorganisation
Die Mitgliedstaaten der WTO sind verpflichtet, ihre pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen auf das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) der WTO zu stützen. Es bietet einen multilateralen Rahmen von Regeln und Disziplinen für die Entwicklung, Annahme und Durchsetzung von gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen, um unter anderem
- die pflanzenschutzrechtliche Lage im Gebiet aller Mitglieder zu verbessern,
- deren nachteilige Auswirkungen auf den Handel auf ein Mindestmaß zu beschränken und
- den Marktzugang von Entwicklungsland-Mitgliedern zu unterstützen.
Es definiert ferner, dass internationale Normen, Richtlinien und Empfehlungen für Pflanzengesundheit unter der Schirmherrschaft des Sekretariats der Internationalen Pflanzenschutzkonvention (IPPC) mit entsprechenden regionalen Organisationen entwickelt werden.
SPS-Übereinkommen
21.06.2018, PDF
SPS Agreement (englisch)
Zuletzt geändert: 21.06.2018