Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Europäische Union und Deutschland
Deutschland – Liste der zugelassenen Holzbehandler
15.12.2022, pdf- Europäische Union – Die Liste der Hochrisikopflanzen wurde geändert. Gestrichen wurden ruhende, auf Wurzelstöcken von Prunus cerasifera veredelte zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Prunus domestica mit nackten Wurzeln und ohne Blätter mit Ursprung in der Ukraine.
Hochrisikopflanzen mit Einfuhrverbot – Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission
zuletzt geändert durch:Durchführungsverordnung (EU) 2023/158
Gültig ab: 26.01.2023
24.01.2023 - Deutschland – Die Liste resistenter Kartoffelsorten wurde aktualisiert.
Kartoffelsorten mit Resistenz gegen Kartoffelkrebs und Kartoffelzystennematoden. Bekanntmachung vom 07.09.2022
11.01.2023, pdf, nicht barrierefrei - Europäische Union – Folgende Warennummern des Zolltarifs wurden geändert:
0809 30 10 Brugnolen und Nektarinen, frischwird ersetzt durch
0809 30 20 Plattpfirsiche (Prunus persica var. platycarpa) und Plattnektarinen (Prunus persica var. platerina); andere
0809 30 30 Nektarinen0809 30 90 Pfirsiche, frisch (ausg. Brugnolen und Nektarinen)
wird ersetzt durch
0809 30 30 Nektarinen
0809 30 80 andere2530 90 00 für Rübenerde und unsterilisierter Abfall von Rüben
wird ersetzt durch
2530 90 70 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andereDurchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Gegenüberstellung der geänderten Warennummern
Konsolidierte Fassung des JKI (zuletzt geändert durch: Durchführungsverordnung (EU) 2022/959)
15.12.2022, PDF
Gültig ab: 01.01.2023 - Europäische Union – Die Kommission hat zusammen mit den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Anwendung der Kontrollverordnung 2017/625 der EU erarbeitet, um ein einheitliches Verständnis der darin festgelegten Vorschriften zu fördern.
Bekanntmachung der Kommission über die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/625
14.12.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2389 der Kommission wird die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen geregelt. Die Verordnung 2004/1756/EG wird aufgehoben.
Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen – Durchführungsverordnung (EU) 2022/2389
Gültig ab: 14.12.2022
09.12.2022 - Europäische Union – Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2404 der Kommission werden Festlegungen für die jährlichen Erhebungen in Schutzgebieten bzw. für die Erhebungen zu deren Beantragung getroffen.
Jährliche Erhebungen in Schutzgebieten – Delegierte Verordnung (EU) 2022/2404
Gültig ab: 01.01.2023
09.12.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2095 der Kommission werden die Maßnahmen in Bezug auf Anoplophora chinensis aufgrund des Auftretens in mehreren Mitgliedstaaten aktualisiert. Die Liste der Wirtspflanzen wird erweitert. Die Wirtspflanzen sind einer jährlichen Überwachung zu unterziehen. Die Erhebungen sind zu intensivieren. Es wurden Tilgungs- und Eindämmungsmaßnahmen festgelegt. Der Durchführungsbeschluss 2012/138/EU wird aufgehoben mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 und des Anhangs I zur Einfuhr.
Anoplophora chinensis – Laubholzarten, Pflanzen zum Anpflanzen – Schutzmaßnahmen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/2095
Gültig ab: 20.11.2022, davon ausgenommenArtikel 4 Notfallplan gültig ab: 01.08. 2023
Artikel 11 und 12 Einfuhr gültig ab: 01.01.2024
in Artikel 3, 8, 9, 10 und 12 Erhebungen mit der erforderlichen statistischen Zuverlässigkeit gültig ab: 01.01.2025Gültig bis: 31.12.2029
02.11.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 wird das Verbot der Einfuhr, des Verbringens, des Haltens, der Vermehrung und der Freisetzung von Chloridea virescens, Leucinodes orbonalis, Leucinodes pseudorbonalis, Resseliella citrifrugis und Spodoptera ornithogalli festgelegt.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941
Anzuwenden ab: 04.11.2022
Gültig bis: 31.05.2027
14.10.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1942 wurden zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen von Jasminum L., ausgenommen unbewurzelte Stecklinge von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen von Jasminum polyanthum mit Ursprung in Uganda, von den Pflanzen mit hohem Risiko ausgenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wurde entsprechend geändert.
Desweiteren wurden für diese Pflanzen Maßnahmen festgelegt und die Maßnahmen für solche Pflanzen mit Ursprung in Israel wurden berichtigt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1942 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213, gültig ab 17.10.2022
14.10.2022 - Europäische Union – Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1927 sind jährliche Erhebungen zum Auftreten von Aleurocanthus spiniferus durchzuführen.
Aleurocanthus spiniferus – Laubgehölze Pflanzen zum Anpflanzen – Eindämmungsmaßnahmen.
12.10.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1916 wurden zweijährige, ruhende, veredelte, zum Anpflanzen bestimmte Pflanzen und Wurzelstöcke ohne Blätter mit nackten Wurzeln der Art Juglans regia L. mit Ursprung in der Republik Moldau von den Pflanzen mit hohem Risiko ausgenommen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1916, gültig ab 13.10.2022
10.10.2022 - Europäische Union – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1659 wird eine spezifische Kältebehandlung für Früchte von Citrus sinensis aus Israel als Maßnahme anerkannt, die den Anforderungen gemäß Durchführungsverordnung 2019/2072 Anhang VII Nummer 62.1 Buchstabe d gleichwertig ist.
Früchte – Citrus sinensis aus Israel. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1659 der Kommission
gültig bis 31.05.2025
04.10.2022 - Europäische Union – Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1630 sind jährliche Erhebungen zum Auftreten von Grapevine flavescednce doreé durchzuführen.
Grapevine flavescence doreè und der Vektor Scaphoideus titanus – Vitis sp. Pflanzen – Eindämmungsmaßnahmen.
04.10.2022 - Europäische Union – Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2022/1629 sind jährliche Erhebungen zum Auftreten von Ceratocystis plantani durchzuführen.
Ceratocystis platani – Platanus sp. Pflanzen (außer Samen) – Eindämmungsmaßnahmen.
04.10.2022 - Europäische Union –
Die Durchführungsverordnung (EU) zu 2022/1265 Rose rosette virus und dem Vektor Phyllocoptes fructiphilus – Rosa L., Pflanzen außer Samen und Pflanzenteile mit Ursprung in Kanada, Indien, den USA – Schutzmaßnahmen einschließlich Einfuhr und Verbringen wurde geändert gemäß
Berichtigung gemäß Amtsblatt L 245/71 vom 22.09.2022)
04.10.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung 2022/1456 setzt die Ausnahme für die Einfuhr von Munitionskisten aus den USA fort.
Munitionskisten aus Holz in Gebrauch aus den USA unter Kontrolle des Verteidigungsministeriums. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1456
gültig bis 31.07.2025
12.09.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1404 ändert die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 über Hochrisikopflanzen, deren Einfuhr verboten ist. Vom Einfuhrverbot ausgenommen wurden bestimmte Pflanzen von Lonicera aus der Türkei und von Malus domestica aus der Republik Moldau.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1404
17.08.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1372 enthält Schutzmaßnahmen gegen Meloidogyne graminicola. Sie gelten insbesondere für bewurzelte Pflanzen und Saatgut von Oryza sativa, aber auch für andere Wirtspflanzen und Arbeitsgeräte.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1372
Gültigkeitkeit: 28.08.2022 bis 30.06.2025
05.08.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VII war durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/959 geändert worden. Die deutsche Fassung war fehlerhaft und ist korrigiert worden. Die Änderungen betreffen die Anforderungen für die Einfuhr bestimmter Früchte mit bestimmtem Ursprung in Bezug auf Thaumatotibia leucotreta.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/959 und Korrektur
05.08.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1309 ändert die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 mit der Liste der Hochrisikopflanzen, deren Einfuhr untersagt ist. Vom Einfuhrverbot ausgenommen wurden bestimmte Pflanzen von Malus Mill. aus der Ukraine.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1309
gültig ab 30.07.2022
28.07.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1265 enthält Schutzmaßnahmen gegen das Rose rosette virus und dessen Vektor Phyllostictes fructiphilus. Geregelt werden Pflanzen zum Anpflanzen (außer Samen) und Pflanzenteile von Rosa L. mit Ursprung in Kanada, Indien und den USA. Der vorherige Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1739 läuft zum 31.07.2022 aus.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1265
gültig ab 01.08.2022 bis 31.07.2024
21.07.2022 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 ändert die Durchführungsverordnungen (EU) 2016/1141 mit der Liste gebietsfremder invasiver Arten. Die Liste wurde ergänzt. Die Änderungen treten am 02.08.2022 bzw. 02.08.2024 und 02.08.2027 in Kraft.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203
13.07.2022 - Europäische Union – Durchführungsverordnungen mit Maßnahmen zur Tilgung und zur Verhinderung der Ausbreitung bestimmter Kartoffelschädlinge wurden veröffentlicht. Sie treten am 15.07.2022 in Kraft.
Globodera pallida und G. rostochiensis – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192
Ralstonia solanacearum – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1193
Clavibacter sepedonicus – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1194
Synchytrium endobioticum – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1195