Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Europäische Union und Deutschland
- Europäische Union – Zweck der Bekanntmachung zur Umsetzung der Kontrollverordnung 2017/625 ist die Zusammenstellung der Ansichten der Kommission in Bezug auf die Bestimmungen, zu denen am häufigsten Fragen auftauchen, um zu einem gemeinsamen Verständnis und einer einheitlichen Anwendung dieser Bestimmungen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Interessenträger beizutragen.
Bekanntmachung der Kommission über die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/625
15.11.2024 - Deutschland – hat die Liste der Risikowaren für Kontrollen nach Artikel 73 der Pflanzengesundheitsverordnung bei der Einfuhr geändert. Melonen, Feldthymian, Walnüsse, Haselnüsse und Erdnüsse wurden gestrichen. Andere Waren bzw. Schadorganismen für einzelne Waren sind hinzugekommen. Neu ist die Listung aufgrund fehlender Pflanzengesundheitszeugnisse, hier für Pistazien und Forstsamen.
Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 (1) Verordnung (EU) 2016/2031
15.11.2024, PDF, nicht barrierefrei - Deutschland – Liste der zugelassenen Holzbehandler
pdf, nicht barrierefrei - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1194 über den Schutz vor Clavibacter sepedonicus (Ringfäule). Die Vernichtung oder Entsorgung befallener Pflanzen ist vom Unternehmer sicherzustellen. Der Anhang II zur Darstellung von Erhebungsergebnissen wurde geändert.
Gültig ab: 29.10.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2636
22.10.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1193 über den Schutz vor Ralstonia solanacearum (Schleimfäule). Die Maßnahmen zur Tilgung und zum Nachweis des Schadorganismus wurden auf möglicherweise belastetes Wasser ausgedehnt. Der Anhang II zur Darstellung von Erhebungsergebnissen wurde geändert.
Gültig ab: 29.10.2024
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2632
09.10.2024 - Europäische Union – Änderung des Textkörpers und der Anhänge der Durchführungsverordnungen (EU) 2020/1201 zum Schutz vor Xylella fastidiosa (Feuerbakterium) und des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1770 zur Angabe des Rückverfolgbarkeitscodes in Pflanzenpässen. U. a. wurde festgestellt, dass auch Lavandula angustifolia, Lavandula x intermedia, Lavandula latifolia, Lavandula stoechas und Salvia rosmarinus das höchste Risiko für die Ausbreitung von X. fastidiosa darstellen.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2507
08.10.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1195 über die Bekämpfung von Synchytrium endobioticum (Kartoffelkrebs).
Synchytrium endobioticum – Bekämpfung. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1195 (zuletzt geändert durch: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2382)
23.09.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 über die Bekämpfung von Globodera rostochiensis und Globodera pallida. Gemäß den Änderungen gelten registrierte befallene Flächen als befallene Produktionsstätten (Artikel 5), kann für den Nachweis und die Bestimmung des Schadorganismus auch ein Echtzeit-PCR-Test nach Lombard et al. verwendet werden (Anhang III) und wurde die Tabelle für die amtliche Nachweiserhebung (Anhang IV) präzisiert.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 (zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/2060)
01.08.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 über Bedingungen für den Schutz vor Pflanzenschädlingen. Geändert wurden die Liste der Quarantäneschädlinge und weitere Anhänge der Verordnung.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2004
30.07.2024 - Europäische Union – Neue Durchführungsverordnung zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Pomacea. Geregelt wird Pflanzgut für das Süßwasser. Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/697/EU.
Pomacea - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2013
Anzuwenden ab: 26.01.2025
29.07.2024 - Europäische Union – Pflanzen zum Anpflanzen von Tilia cordata L. und Tilia platyphyllos L. mit Ursprung im Vereinigten Königreich wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1958
19.07.2024 - Deutschland – hat die Liste der Grenzkontrollstellen aktualisiert.
Grenzkontrollstellen der Bundesrepublik Deutschland (2024)
17.07.2024, pdf, nicht barrierefrei - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Liguster aus dem Vereinigten Königreich und Prunus mit Ursprung in der Türkei und Moldau wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Für Liguster und Prunus wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 > wurden entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1436
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1437
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1457
29.05.2024 - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Malus domestica und Berberis thunbergii mit Ursprung in der Türkei wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Für diese Pflanzen wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 > wurden entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1162
23.04.2024