Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Europäische Union und Deutschland
Deutschland – Liste der zugelassenen Holzbehandler
pdf, nicht barrierefrei- Europäische Union – es wurden Maßnahmen zum Schutz vor dem Bakterium Curtobacterium flaccumfaciens pv. flaccumfaciens ergriffen. Für einige Arten von Hülsenfrüchten sind Erhebungen in den Mitgliedstaaten durchzuführen. Für einige Arten getrockneter Hülsenfrüchte zur Aussaat wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VII Einfuhranforderungen und Anhang XI (PGZ-Pflicht) wurde geändert.
Curtobacterium flaccumfaciens pv. flaccumfaciens – Hülsenfrüchte: Saatgut – Erhebungen und Einfuhr. Durchführungsverordnung (EU) 2025/1316
für Erhebungen gültig bis 30.04.2029, Einfuhranforderungen gültig ab 23.04.2026
03.07.2025 - Europäische Union – die Einfuhr von Speise- und Wirtschaftskartoffeln aus Ägypten wurde neu geregelt. Die Anforderungen in Bezug auf Ralstonia solanacearum für den Anbau in Ägypten, die Kontrollen, Untersuchungen und Abfallentsorgung in der EU wurden verschärft. Die zusätzlichen Erklärungen wurden geändert. Der Durchführungsbeschluss 2011/787/EU wird aufgehoben. In die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VII Einfuhranforderungen wurde ein Verweis auf die Verordnung aufgenommen.
Durchführungsverordnung 2025/1289 zur Verhinderung der Einschleppung von Ralstonia solanacearum
gültig ab 23.07.2023
03.07.2025 - Europäische Union – die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2632 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1193 zur Bekämpfung von Ralstonia solanacearum wurde berichtigt. Die Korrektur betrifft Anhang II "Muster für die Erhebungen nach Atikel 3 Absatz 3".
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1193 (zuletzt geändert durch:
Berichtigung 2025/90522 der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2632)
25.06.2025 - Europäische Union – Pflanzen zum Anpflanzen von Alnus-Arten aus dem Vereinigten Königreich und Pflanzen zum Anpflanzen von Prunus aus der Republik Moldau wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurden entsprechend geändert. Für Alnus wurden Anforderungen in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1213 festgeleget.
Durchführungsverordnungen (EU) 2025/1088 und
2025/1091
04.06.2025 - Europäische Union – unbewurzelte Stecklinge von Calibrachoa, Petunia und ihren Hybriden aus Kenia dürfen eingeführt werden. Das ist eine Ausnahme vom Einfuhrverbot gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VI. Die Verordnung 2019/2072 > Anhang VI wurde entsprechend angepasst.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1082
gültig ab: 23.06.2025
gültig bis: 30.04.2028
04.06.2025 - Europäische Union – unbewurzelte Stecklinge von Calibrachoa, Petunia und ihren Hybriden aus Guatemala dürfen eingeführt werden. Das ist eine Ausnahme vom Einfuhrverbot gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VI.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1078
gültig ab: 23.06.2025
gültig bis: 30.04.2028
04.06.2025 - Europäische Union – die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1372 zum Schutz vor Meloidogyne graminicola wurde bis 30.06.2026 verlängert.
Meloidogyne graminicola – bewurzelte Pflanzen und Saatgut von Oryza sativa und andere Wirtspflanzen – Schutzmaßnahmen, Einfuhr und Verbringen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1372 (zuletzt geändert durch:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1076)
04.06.2025 - Europäische Union – die Ausnahme vom Einfuhrverbot für Früchte von Citrus sinensis aus Israel zum Schutz vor Thaumatotibia leucotreta wurde entfristet.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1659 der Kommission (zuletzt geändert durch:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1080)
04.06.2025 - Europäische Union – die abgegrenzten Eindämmungsgebiete für die Weiße Fliege Aleurocanthus spiniferus wurden der aktuellen Befallssituation angepasst. Betroffen sind Griechenland, Frankreich, Italien und Kroatien.
Aleurocanthus spiniferus – Laubholzarten, Pflanzen zum Anpflanzen – Eindämmungsmaßnahmen in abgegrenzten Gebieten; Erhebungen. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1927 (zuletzt geändert durch:
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1075)
04.06.2025 - Europäische Union – die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1014 über Mindestanforderungen an Grenzkontrollstellen wurde geändert. Einige Auflagen wurden erleichtert. Das betrifft u. a. die Warm- und Kaltwasserversorgung, das Vorhalten desinfizierbarer Decken, die Nutzung gewerblicher Einrichtungen für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen sowie das Entladen gebrauchter land- und forstwirtschaftlicher Maschinen.
Gültig ab 09.06.2025
Durchführungsverordnung (EUJ) 2025/917
20.05.2025 - Europäische Union – für Furnierholz bestimmter Arten von Acer mit Ursprung in Kanada wird eine Ausnahme von den Anforderungen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VII gewährt. Die Anforderungen wurden neu geregelt.
Gültig ab 24.04.2025 bis 30.09.2029
Holz von Acer, Furnierholz, Ursprung Kanada. Durchführungsverordnung (EUJ) 2025/659
04.04.2025 - Deutschland – Saatgut von Hülsenfrüchten wurde aus der Liste gestrichen.
Leitlinie für Latenztestungen gemäß Risikowarenliste bei der Einfuhr. Vom 24.02.2025
01.04.2025, PDF - Europäische Union – die Durchführungsverordnung (EU) 2022/632 über befristete Maßnahmen für Früchte von Citrus, Fortunella und Poncirus mit Ursprung in Argentinien, Brasilien, Südafrika, Uruguay und Simbabwe zum Schutz vor Phyllosticta citricarpa wurde bis 31.03.2028 verlängert.
Gültig ab 01.04.2025
Durchführungsverordnung (EU) 2022/632
- Europäische Union – Leucinodes pseudorbonalis wird zum 16.03.2025 aus der Durchführungsverordnung 2022/1941 gestrichen. Damit entfallen jegliche Maßnahmen in Bezug auf diesen Schadorganismus.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/356, gültig ab 16.03.2025
- Europäische Union – Die Kontrollraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchung gemäß Verordnung 2022/2389 wurden geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/355, gültig ab 16.03.2025
- Europäische Union – Pflanzen zum Anpflanzen von Betula pendula und B. pubescens aus dem Vereinigten Königreich wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/312
17.02.2025 - Europäische Union – es wurden Maßnahmen zum Schutz vor Bactrocera dorsalis, B. latifrons und B. zonata festgelegt. Geregelt werden Wirtspflanzen, Notfallpläne, Erhebungen und die Einrichtung abgegrenzter Gebiete.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/311 über Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Bactrocera dorsalis, B. latifrons und B. zonata
17.02.2025 - Europäische Union – die Richtlinie 2014/98 hinsichtlich der Anforderungen an Obstpflanzen wurde geändert. Die Änderungen betreffen insbesondere die RNQP Tobacco ringsport virus, Tomato ringspot virus, Pucciniastrum minimum und Fig mosaic virus. Die Anforderungen für Malus Mill., Prunus sp. und Rubus L. im Anhang IV wurden geändert.
Anforderungen an Gattungen und Arten, Anforderungen an Versorger, amtliche Prüfung. Durchführungsrichtlinie 2014/98/EU (zuletzt geändert durch:
Durchführungsrichtlinie (EU) 2025/145 der Kommission, gültig ab 18.01.2025)
30.01.2025 - Europäische Union – die Delegierte Verordnung (EU) 2019/2123 Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d wurde geändert. Werden Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung am Bestimmungsort durchgeführt, ist die dafür zuständige Behörde durch ein separates GGED zu informieren. Dieses GGED ist mit dem ursprünglichen GGED zu verknüpfen, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Delegierte Verordnung (EU) 2025/65 der Kommission
Gültig ab 03.02.2025
14.01.2025 - Europäische Union – die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang VII Nr. 11 wurde berichtigt. "Laubbäume und -sträucher" wurde ersetzt durch "Laubabwerfende Bäume und Sträucher".
Bedingungen für den Schutz vor Pflanzenschädlingen – Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission (zuletzt geändert durch:
Berichtigung vom 10.01.2025)
Konsolidierte Fassung des JKI (zuletzt geändert durch: Berichtigung vom 10.01.2025)
10.01.2025, PDF, barrierearm - Die Niederlande – stellt keine Pflanzengesundheitszeugnisse für die Ausfuhr von Rundholz aus, das mit Sulfurylfluorid behandelt wurde.
Email vom 19.12.2024.
07.01.2025, PDF