Zuletzt geändert: 15.03.2024
IPPC – Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen
Die Konvention zum Schutz der Pflanzen ( IPPC – International Plant Protection Convention) ist ein internationaler Vertrag über zulässige rechtliche und technische Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und deren Bekämpfung. Der Vertrag wurde erstmals 1952 erarbeitet, 1979 geändert und zuletzt 1997 wesentlich revidiert. Die revidierte Fassung tritt erst in Kraft, wenn zwei Drittel der 127 beteiligten Staaten ihn ratifiziert haben.
Die internationale Konvention zum Schutz der Pflanzen ist für die unterzeichnenden Staaten verbindliche Grundlage bei nationalen bzw. supranationalen Gesetzgebungsvorhaben (z. B. EU) im Bereich Pflanzenquarantäne.
Im Rahmen des IPPC werden " Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen" (ISPM) erarbeitet z. B. unter anderem zu Pflanzenquarantäne im internationalen Handel, Risikoanalyse, Überwachung, Ausrottung und Pflanzengesundheitszertifikat. Die Standards sind verbindlich. Sie sollen die Unterzeichnerstaaten bei der Anwendung der Konvention unterstützen. Sie sind in mehreren Sprachen über die Homepage des IPPC verfügbar oder werden vom IPPC-Sekretariat herausgegeben.
Regelungen und Standards:
IPPC – Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen
23.10.2019, PDF
ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe (zuletzt geändert: 07/2023)
15.03.2024, PDF
ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe (zuletzt geändert: 07/2023)
15.03.2024, PDF, englisch
ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe in allen Sprachen (englische Fassung)
ISPM 12 – Pflanzengesundheitszeugnis (englische Fassung)
ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial
30.05.2023, PDF, nicht barrierefrei
ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial (englische Fassung)
ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial Leitfaden (zuletzt geändert: 04/2023)
englisch