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Zuletzt geändert: 15.03.2024

IPPC – Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen

Die Konvention zum Schutz der Pflanzen ( IPPC – International Plant Protection Convention) ist ein internationaler Vertrag über zulässige rechtliche und technische Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Pflanzenkrankheiten und deren Bekämpfung. Der Vertrag wurde erstmals 1952 erarbeitet, 1979 geändert und zuletzt 1997 wesentlich revidiert. Die revidierte Fassung tritt erst in Kraft, wenn zwei Drittel der 127 beteiligten Staaten ihn ratifiziert haben.

Die internationale Konvention zum Schutz der Pflanzen ist für die unterzeichnenden Staaten verbindliche Grundlage bei nationalen bzw. supranationalen Gesetzgebungsvorhaben (z. B. EU) im Bereich Pflanzenquarantäne.

Im Rahmen des IPPC werden " Internationale Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen" (ISPM) erarbeitet z. B. unter anderem zu Pflanzenquarantäne im internationalen Handel, Risikoanalyse, Überwachung, Ausrottung und Pflanzengesundheitszertifikat. Die Standards sind verbindlich. Sie sollen die Unterzeichnerstaaten bei der Anwendung der Konvention unterstützen. Sie sind in mehreren Sprachen über die Homepage des IPPC verfügbar oder werden vom IPPC-Sekretariat herausgegeben.

Regelungen und Standards:

IPPC – Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen
23.10.2019, PDF

ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe (zuletzt geändert: 07/2023)
15.03.2024, PDF

ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe (zuletzt geändert: 07/2023)
15.03.2024, PDF, englisch

ISPM 5 – Glossar pflanzengesundheitlicher Begriffe in allen Sprachen (englische Fassung)

ISPM 12 – Pflanzengesundheitszeugnis (englische Fassung)

ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial 
30.05.2023, PDF, nicht barrierefrei

ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial (englische Fassung)

ISPM 15 – Holzverpackungsmaterial Leitfaden (zuletzt geändert: 04/2023)
englisch

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