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Privatpersonen

Mit köstlichen Früchten, naturbelassenen Holzprodukten oder schönen Pflanzen und Blüten aus fernen Ländern können Krankheiten und Schädlinge eingeschleppt werden und bei uns erhebliche Pflanzenschäden verursachen.

Um solchen Schäden vorzubeugen, gibt es für Reisende sowie den Internethandel und Postversand Vorschriften für die Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen. Diese betreffen bestimmte Pflanzen- und Pflanzenerzeugnisse, bei denen ein hohes Risiko besteht.

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

Reisende handeln am sichersten, wenn sie keine Pflanzen, Samen, Früchte Gemüse, Blumen oder naturbelassene Holzprodukte von der Reise mitbringen.

Als Internetkunde sollten Sie darauf achten, dass der Versandhändler die Bestimmungen einhält. In der Regel ist für Sendungen von Pflanzen aus Nicht-EU-Ländern ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich, das der Versender vom Pflanzenschutzdienst des Absendelandes ausstellen lassen muss. Die Internethändler sind seit 14.12.2019 verpflichtet, ihre Kunden über die phytosanitären Einfuhrbestimmungen zu informieren. Wenn die Einfuhranforderungen nicht eingehalten werden, kann es sein, dass die Sendung bei der Einfuhr vernichtet wird.

Ausfuhr in Nicht-EU-Staaten

Jedes Land hat seine eigenen Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen.

Informieren Sie sich, bitte, vor Ihrer Reise oder einem eigenen Versand bei Ihrem Pflanzenschutzdienst > über die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen

EU-Staaten >

Einfuhrvorschriften von Nicht-EU-Staaten >

Zuletzt geändert: 20.02.2023

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