Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Nicht-EU-Staaten
- Indonesien – fordert die Anmeldung von Einfuhren (prior notice) vor dem Versand. Das Pflanzengesundheitszeugnis muss ebenfalls vor dem Versand ausgestellt werden. Der Versand erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach dem Ausstellungsdatum. Wurde das Zeugnis nach dem Versand ausgestellt, muss es das Datum der pflanzengesundheitlichen Untersuchung enthalten. Und der Versand erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach diesem Datum. Diese Anforderungen gelten seit Anfang Juni.
Verordnung über Quarantäneverfahren 2024/14 (Einfuhr, Ausfuhr, Verbringen)
19.06.2025, barrierearm
Anmeldung von Einfuhren (prior notice)
- Mexiko – die Einfuhranforderungen für Saatgut von Weichweizen (Triticum aestivum) wurden geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die in der zusätzlichen Erklärung genannten Schadorganismen.
Saatgut von Weizen (Triticum aestivum L.) - Einfuhranforderungen 2025. Code: 2135-104-3013-DEU-DEU
16.06.2025, pdf, barrierearm - Usbekistan – die Vorschriften wurden aktualisiert. Es gibt eine neue Liste von Quarantäneschadorganismen sowie eine Liste wichtiger Nicht-Quarantäneschadorganismen.
Usbekistan >
16.06.2025 - Costa Rica – hat die Einfuhranforderungen für bewurzelte Stecklinge von Saintpaulia ionantha (Usambaraveilchen) festgelegt.
Beschluss 325/2025 (Sie haben keine Berechtigung zum Herunterladen.)
10.06.2026, PDF, barrierearm - Republik Korea – die Vorschriften wurden insbesondere redaktionell geändert. Die Einfuhrvorschriften für Erzeugnisse aus Deutschland haben sich nicht geändert.
Republik Korea >
06.06.2025 - Brasilien – ändert die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial von Impatiensarten. Die Vorschrift ist ab 03.08.2025 anzuwenden.
Verordnung SDA/MAPA 2025/1237 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/1262)
04.06.2025, PDF, barrierearm - Großbritannien – ändert die Beibehaltene Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 mit Einfuhrvorschriften zum 30.05.2025. Es wurden u. a. Anforderungen für Pflanzen von Corylus avellana und Pflanzen, Holz und Rinde von Chionanthus virginicus, Fraxinus L. and Ulmus davidiana festgelegt.
Änderungsverordnung 2025, SI Nr 559
14.05.2025, englisch - Montenegro – es wurden mehrere Vorschriftten neu gefasst: Liste der geregelten Schadorganismen und Einfuhranforderungen, Anforderungen bezüglich Grapevine flavescence dorée phytoplasma
Montenegro >
30.04.2025 - Australien – die Anforderungen an eine Methylbromidbegasung werden geändert. Ab 1. Mai ist deshalb eine neue Behandlungsbescheinigung vorzulegen. Bis 31. Mai werden auch die alten Muster akzeptiert.
Neue Anforderungen an die Methylbromidbegasung
30.04.2025 - Großbritannien – teilt mit, dass Nepenthes, Dionaea und Lecanopteris als krautige Pflanzen eingestuft wurden. Im Pflanzengesundheitszeugnis sind die entsprechenden zusätzlichen Erklärungen gemäß beibehaltener Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 anzugeben. Das sind gemäß Anhang 7 Teil A die Nummern 1 (Ursprung Nicht-EU-Staaten), 6 , 8 (Ursprung Drittländer, in denen bestimmte Quarantäneschädlinge vorkommen), 8A (Pflanzen mit Kultursubstrat), 13 (Drittländer, in denen Liriomyza sativae oder Nemorimyza maculosa vorkommen) und 40, soweit sie zutreffen.
29.04.2025 - Kanada – hat die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial und Zweige für Dekorationszwecke von Vitis sp. in einer neuen Richtlinie zusammengefasst.
Policy Directive D-22-03 (englisch)
23.04.2025 - Moldau – die Vorschriften 2012/356 und 2011/594 wurden aufgehoben und durch den Beschluss 2024/679 über Schutzmaßnahmen gegen Schadorganismen von Pflanzen ersetzt. Die Vorschrift entspricht den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/2072, 2019/1702 über prioritäre Schadorganismen, 2018/2019 über Hochrisikopflanzen, 2020/1213 über Anforderungen für zugelassene Hochrisikopflanzen, 2022/1941 Verbot der Einschleppung, Verbringung... bestimmter Schädlinge. Die Mitgliedstaaten der EU sind von allen besonderen Anforderungen und Einfuhrverboten für Waren ausgenommen.
Beschluss Nr. 679/2024
02.04.2025, PDF, barrierearm - USA – Aufgrund vermehrter Beanstandungen wird bis einschließlich zum 31.12.2025 keine Beanstandung erfolgen, wenn bei der ISPM 15-Markierung der Bindestrich zwischen dem Länderkürzel und dem Produzentencode fehlt. Bis Jahresende wird damit den Handelspartnern Zeit eingeräumt, dieses Problem zu beheben. Weitere Regelungen des ISPM 15 gelten weiterhin.
31.03.2025 - Neuseeland – hat die Anforderungen für Saatgut u. a. folgender Arten geändert:
Cannabis sativa ( Pseudomonas syringae pv. cannabina und Xanthomonas campestris pv. cannabis wurden gelöscht),
Helianthus sp. (Septoria helianthis wurde gelöscht),
Lavandula sp. (Coniothyrium lavandulae und Phoma lavandulae wurden gelöscht),
Zea mays (High plains virus wurde gelöscht).
Saatgut Standard 155.02.05 (zuletzt geändert: 14.03.2025)
17.03.2025, PDF, englisch - Uruguay – hat eine neue Liste der Quarantäneschadorganismen bekannt gemacht.
Quarantäneschadorganismen. Von 02/2025
14.03.2025, PDF, spanisch - Georgien – es wurden Vorschriften zum Schutz der Kartoffel vor Epitrix sp. erlassen.
Beschluss 2020/404
13.03.2025, PDF, englisch - Libanon – Anforderungen für weitere Pflanzengattungen wurden hinzugefügt.
Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen und Quarantäneschadorganismen. Beschluss 2011/783 (zuletzt geändert durch: 575/2023)
04.03.2025, PDF - Aserbaidschan
Pflanzengesundheitliche Einfuhranforderungen 2023/41 (orientiert am Beschluss
157/2016 der EAWU); Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 (englisch) (Tabelle 1 korrigiert)
03.03.2025, PDF, englisch, barrierearm - Eurasische Wirtschaftunion – in der Liste der geregelten Erzeugnisse wurde der Zollcode 3002 90 800 0 (Blut, sonstiges) gestrichen.
Beschluss Nr. 318/2010 Einfuhrverfahren, geregelte Erzeugnisse (zuletzt geändert durch: 77/2024)
28.02.2025, pdf - Eurasische Wirtschaftunion – die Einfuhranforderungen wurden geändert. Insbesondere wurden weitere Arten in bezug auf Xylella fastidiosa geregelt.
Gültig ab: 25.06.2025
Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 116/2024)
28.02.2025, pdf - Chile – hat die NORIKA GmbH und die Solana Research GmbH für Miniknollen und Gewebekulturen von Kartoffeln anerkannt und Einfuhranforderungen für dieses Vermehrungsmaterial festgelegt.
Kartoffeln - Gewebekulturen und Miniknollen - Anerkennung NORIKA GmbH. Beschluss 995/2025
04.03.2025, PDF Kartoffeln -Gewebekulturen und Miniknollen - Anerkennung Solana Research GmbH. Beschluss 961/2025
26.02.2025, PDF- Großbritannien – informiert über geänderte Risikokategorien und Kontrollhäufigkeiten für Erzeugnisse, die ab 30.05.2025 gültig sind.
G/SPS/N/GBR/78 Add.1
21.02.2025, pdf, englisch, barrierearm - Uganda – hat die Einfuhrvorschriften überarbeitet.
Einfuhr-Verordnung. Statutory Instruments 2020 No. 4, Cap 31-3
12.02.2025, PDF, englisch, barrierearm - Australien – verlangt ab dem 01. Juli 2025 eine Einfuhrgenehmigung für Saatgut bestimmter Arten von Brassicaceae und Cucurbitaceae wie z. B. Brassica rapa, Raphanus sativus, Citrullus lanatus, Raphanus sativus und Cucurbita pepo. Die Anforderung gilt für alle Exportländer.
Einfuhrgenehmigung für Saatgut von Brassicaceae und Cucurbitaceae
07.02.2025, englisch - Großbritannien – plant eine Änderung der Beibehaltenen Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 mit Einfuhrvorschriften zum 30.05.2025.
Notifizierung G/SPS/N/GBR/78
04.02.2025, pdf, englisch, barrierearm - Argentinien – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen aktualisiert.
Quarantäneschädlinge (zuletzt geändert: 01/2025)
29.01.2025, PDF, spanisch, barrierearm - Großbritannien – hat die Beibehaltene Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 über pflanzengesundheitliche Bedingungen geändert.
The Official Controls (Plant Health) and Phytosanitary Conditions (Amendment) Regulations 2025, S.I. 13
Gültig ab: 30.01.2025
28.01.2025, englisch - China – hat Anforderungen für die Einfuhr von organischem Kultursubstrat als Ware festgelegt.
Organisches Substrat. Bekanntmachung 2024/210
gültig ab 01.07.2025
24.01.2025, PDF, englisch, barrierearm
Allgemeine Anforderungen, Quarantäneschadorganismen, Warenartenanforderungen
24.01.2025, PDF - Indonesien – hat eine Verordnung über die Einfuhr, Ausfuhr und das Verbringen von Reisegepäck verabschiedet.
Verordnung Nr. 5 von 2025
23.01.2025, barrierearm - Belarus – der Beschluss 2021/700 über die Umsetzung von Sondermaßnahmen, d. h. bestimmte Einfuhrverbote, wurde bis 31.12.2025 verlängert.
Beschluss 2021/700 über Einfuhrverbote (zuletzt geändert durch: 2024/1048)
15.01.2025, pdf, barrierearm - Brasilien – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen geändert.
Quarantäneschädlinge, Verwaltungsvorschrift 2018/45, einschließlich 2018/38 und Beschluss 2024/1205 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2024/1156)
14.01.2025, PDF, portugiesisch, nicht barrierefrei - China – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen ergänzt.
Quarantäneschadorganismen. Bekanntmachung Nr. 862 von 2007 (zuletzt geändert durch: 845/2024)
13.01.2025, PDF - Die Russische Föderation – hat den Erlass zur Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen im Außenhandel (insbesondere Einfuhrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse) um zwei Jahre bis 31.12.2026 verlängert. Die Einfuhrverbote gemäß 2014/778 beziehen sich nun auch auf Sendungen aus Neuseeland.
Erlass 2014/560 (zuletzt geändert durch: 2024/807)
Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel seit 07.08.2014. Beschluss 778/2014 (zuletzt geändert durch: 2024/1653)
Gültig bis: 31.12.2026
Einfuhrverbote für Kartoffeln, Pflanzen zum Anpflanzen, Obst und Gemüse aufgrund zusätzlicher Maßnahmen Russlands (Übersicht)
13.01.2025, pdf - Georgien – hat Einfuhranforderungen zum Schutz vor Anoplophora chinensis erlassen. Betroffen sind unter anderem Pflanzen von Corylus sp., Prunus sp. und Rosa sp.
Verordnung 2020/630
10.01.2025, PDF, englisch - Die Niederlande – stellt keine Pflanzengesundheitszeugnisse für die Ausfuhr von Rundholz aus, das mit Sulfurylfluorid behandelt wurde.
Email vom 19.12.2024.
07.01.2025, PDF - Großbritannien – beabsichtigt, die beibehaltene Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zur Durchführung der beibehaltenen Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 zum 30.01.2025 zu ändern. Die Verabschiedung ist für den 08.01.2025 vorgesehen. Die Änderungen betreffen die Anhänge 2 Quarantäneschädlinge und 2A Vorläufige Quarantäneschädlinge, Anhang 7 Einfuhranforderungen und Anhang 11 geregelte Erzeugnisse
Anhang zur SPS-Notifizierung G/SPS/N/GBR/67 Add. 1 (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)
18.12.2024, pdf, englisch - Brasilien – hat die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial von Petunie aus Deutschland geändert.
Petunia – Pflanzen, in-vitro-Pflanzen, Stecklinge, Saatgut. Verordnung 907/2023 (zuletzt geändert durch: Schreiben OFÍCIO Nº 383/2024/DSV/SDA/MAPA vom 04.12.2024)
16.12.2024, PDF, barrierearm - USA – Verwendung des ePhyto für die Einfuhrabfertigung von Sendungen
Eine Sendung, für die ein elektronisches Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt wurde, kann nur abgefertigt werden, wenn das Zeugnis im U.S. Customs and Border Protections's Document Image System (CBP DIS) zur Verfügung steht. Dafür ist die Zeugnisnummer in das APHIS Core Message Set einzugeben. Erfolgt das nicht, ist das Zeugnis nicht verfügbar und die Sendung wird zurückgewiesen. Ein ePhyto kann auch im CBP DIS hochgeladen werden.
Hinweise zur Bereitstellung eines ePhyto für die Einfuhrabfertigung
16.12.2024, PDF, englisch
APHIS Core Message Set Data in ACE
U.S. Border customs and Border protection, ACE Secure Data Portal
- Indien – hat die Einfuhranforderungen für Kaffee für den Verbrauch oder die Verarbeitung geändert. Die Bohnen sind mit Methylbromid oder Phosphorwasserstoff zu behandeln. Die Behandlung ist auf dem Pflanzengesundheitszeugnis zu bescheinigen.
Pflanzenquarantäneverordnung 2003 (zuletzt geändert: S.O. 4995/2024, Anhang VI)
05.12.2024, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Mexiko – hat Einfuhranforderungen für Weizensaatgut festgelegt.
Saatgut von Weizen (Triticum aestivum L.)
05.12.2024, pdf, barrierearm - Nepal – auf einem Pflanzengesundheitszeugnis für Sendungen nach Nepal ist die Nummer der Einfuhrgenehmigung "Approval reference" anzugeben.
04.12.2024 - Die Ukraine – hat die Zolltarifpositionen für geregelte Erzeugnisse überarbeitet, d. h. korrigiert und an den harmonisierten Zollcode angepasst. Die geänderte Verordnung gilt ab 20.12.2024 bis 31.01.2025.
Geregelte Erzeugnisse, Einfuhr. Beschluss 1177/2019 (zuletzt geändert durch: Verordnung 1301/2024) (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)
26.11.2024, pdf - Die Ukraine – hat die Einfuhranforderungen geändert, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch. Die Bearbeitung von Anträgen und Formularen erfolgt über das Phytosanitary Information System (PHIS). PHIS ist an den ePhyto Hub des IPPC angeschlossen. Die geänderte Verordnung gilt ab 01. Februar 2025.
Geregelte Erzeugnisse, Einfuhr. Beschluss 1177/2019 (zuletzt geändert durch: Verordnungen 1229/2024, 1301/2024)
26.11.2024, pdf - Die Republik Korea – nimmt weitere Schadorganismen in die Liste der Quarantäneschadorganismen auf. Die Ergänzung gilt ab 01. Juni 2025
SPS-Notifizierung G/SPS/N/KOR/212/Add.21
13.11.2024, PDF, englisch, barrierearm - Montenegro – hat die Listen der Quarantäneschadorganismen und Einfuhranforderungen aktualisiert.
Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2024 Amtsblatt Nr. 111
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission. Die Einfuhrverbote der Liste III gelten nicht für EU-Staaten. Für Erzeugnisse aus EU-Staaten gemäß Liste V.B.I Teil B wird nur eine Dokumentenkontrolle durchgeführt. Eine Warenuntersuchung erfolgt, sofern Verdacht auf Befall besteht, gemäß Risikoanalyse.
07.11.2024, PDF, barrierearm - Ecuador – hat Anforderungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen für Messen und Ausstellungen festgelegt.
Einfuhr für Messen und Ausstellungen. Beschluss 0104/2024
06.11.2024, PDF, barrierearm - Usbekistan – hat die Liste der Quarantäneschädlinge geändert.
Quarantäneschadorganismen. Beschluss 2022/3357 (zuletzt geändert durch: Liste vom 16.10.2024)
05.11.2024, PDF, barrierearm - China – die Bekanntmachung 2001/202 zu den Behandlungsmöglichkeiten für Rundholz, dass zur Einfuhr nach China bestimmt ist, wurde neu übersetzt. Dabei wurden die Anforderungen präzisiert, insbesondere die Anfangskonzentration bei Begasung mit Methylbromid oder Sulfurylfluorid. Sollten andere als die vorgegebenen Behandlungsmethoden verwendet werden, muss deren Wirksamkeit gegenüber China nachgewiesen und von China anerkannt werden.
Rundholz – Behandlungsmethoden. Bekanntmachung 2001/202 vom 29.06.2001
04.11.2024, PDF