Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Nicht-EU-Staaten
- Panama – Einfuhranforderungen für Pflanzkartoffeln aus Deutschland
Beschluss DNSV-PP-005-2026
11.08.2026, PDF, barrierearm - Saudi-Arabien – Aktualisierung der Listen der geregelten Schadorganismen.
Geregelte Schadorganismen. Beschluss 2025/25006770
10.08.2026, PDF, barrierearm - Türkei – englische Fassung der neuen Pflanzenquarantäneverordnung
Pflanzenquarantäneverordnung Textkörper von 2026 ABl. Nr. 33245
07.08.2026, PDF, englisch, barrierearm
Pflanzenquarantäneverordnung Anhänge von 2025 ABl. Nr. 33245
07.08.2026, PDF, englisch, barrierearm - Türkei – neue Pflanzenquarantäneverordnung
Hinweise zu wichtigen Änderungen
22.07.2026 - Australien – ändert die Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa. Die Umstellungsphase beginnt am 20.10.2026
SPS-Notifizierung G/SPS/N/AUS/557/Add. 1/Corr. 1
07.07.2026, PDF, englisch, barrierearm - Die Türkei – hat die zusätzlichen Erklärungen für Saatgut von Cucurbita pepo (Gartenkürbis) in Bezug auf Tomato leaf curl New Delhi virus (ToLCND) geändert.
Saatgut von Solanum lycopersicum, Capsicum annuum und Cucurbita pepo – Notmaßnahme gegen Tomato mottle mosaic virus (ToMMV), Tomato apical stunt viroid (TASVd), Columnea latent viroid (CLVd), Pepper chat fruit viroid (PCFVd), Tomato chlorotic dwarf viroid (TCDVd), Tomato leaf curl New Delhi virus (ToLCND), Tomato planta macho viroid (TPMVd). SPS-Notifizierung 119 Add. 3 (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)
02.07.2026, PDF, englisch, barrierearm - Japan – hat die Listen der geregelten Schadorganismen geändert. Die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) wurde aus der Liste der Quarantäneschädlinge gestrichen und gilt ab sofort als geregelter Nicht-Quarantäneschädling. Besondere Anforderungen in Bezug auf den Schadorganismus wurden ebenfalls aufgehoben. Alle anderen Änderungen gelten ab 17.12.2026.
Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch Notifizierung G/SPS/N/JPN/1394) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
Gültig bis: 16.12.2026
18.06.2026, PDF, englisch, barrierearm
Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch Notifizierung G/SPS/N/JPN/1394) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
Gültig ab: 17.12.2026
18.06.2026, PDF, englisch, barrierearm- Republik Korea – für die private Einfuhr kleiner Mengen Saatgut und Pollen zur Bestäugung wird die Befreiung von der Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses aufgehoben.
Bekanntmachung 2012/15 einschließlich Änderung durch Bekanntmachung 2026/21
Aufhebung gültig ab: 05.09.2026
15.06.2026, PDF, barrierearm - China – hat Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Candidatus Liberibacter solanacearum festgelegt. Geregelt wird Vermehrungsmaterial von Kartoffel, Tomate, Paprika, Sellerie, Karotte, Koriander, Petersilie. Das Material ist einem PCR-Test zu unterziehen und das Pflanzengesundheitszeugnis muss eine entsprechende zusätzliche Erklärung enthalten.
Bekanntmachung 72/2026
Gültig ab: 01.08.2026
05.06.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Kanada – hat Einfuhranforderungen für Pflanzen zum Anpflanzen von Rosa sp. (Rosen) in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 3 Biovar 2 festgelegt.
Rosa spp. – Vermehrungsmaterial, G/SPS/N/CAN/1641
Gültig ab: 24.07.2026
03.06.2026, PDF, englisch, barrierearm - Australien – hat Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Ralstonia solanacearum Rasse 2 (Moko disease) festgelegt. Sie gelten ab dem 17.06.2026.
Einfuhranforderungen in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 2
01.06.2026 - Australien – erweitert den Kreis der Wirtspflanzen von Phytophthora ramorum. Ab 17.06.2026 zählen auch Lysimachia, Oxalis und Polystichum dazu.
Einfuhranforderungen in Bezug auf Phytophthora ramorum
01.06.2026 - Australien – legt neue Anforderungen für die Einfuhr von Vermehrungsmaterial von Bidens, Columnea, Gerbera und Pogostemon in Bezug auf Pepper ringspot virus fest. Die Anforderungen gelten ab 17.06.2026.
Einfuhranforderungen in Bezug auf Pepper ringspot virus
01.06.2026 - Honduras – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen aktualisiert.
Quarantäneschadorganismen. Verordnung 2024/003
01.06.2026, PDF, spanisch, nicht barrierefrei - Die USA – haben Einfuhranforderungen für Pflanzen zum Anpflanzen von Rosa sp. (Rosen) in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 3 Biovar 2 (Schleim- oder Braunfäule) festgelegt.
Federal Order DA-2026-17
21.05.2026, PDF, englisch, barrierearm - Australien – hat weitere Pflanzengattungen in Bezug auf Xylella fastidiosa geregelt. Die Einfuhranforderungen für diese Gattungen gelten ab 17. Juni 2026.
Notmaßnahmen zu X. fastidiosa
18.05.2026 - Indonesien – hat die Einfuhranforderungen für Weizen (Triticum aestivum) aus Deutschland festgelegt.
Einfuhranforderungen. B-1877/KR.01.02/E.2/5/2026
12.05.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Türkei – für Saatgut von Anethum graveolens (Dill) und Coriandrum sativum (Koriander) wird ab dem 01. Juli 2026 ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt.
SPS-Notifizierung 160
04.05.2026, PDF, englisch, barrierearm - Vietnam – wurde aktualisiert. Unter anderem wird die Einfuhr von Erde per Gesetz verboten. Davon ausgenommen ist Ballenware von Gehölzen. Für Ballenware wurden Einfuhranforderungen festgelegt.
Vietnam >
29.04.2026 - Chile – ändert die Einfuhranforderungen für Saatgut von Zea mays (Mais). Sie treten am 01.12.2026 in Kraft.
Saatgut von Zea mays. Beschluss 2554/2026
17.04.2026, PDF
Getreidesaatgut. Beschluss 1187/2022 (zuletzt geändert durch: Bescluss 2026/2554)
17.04.2026, PDF - Jemen – hat eine Liste der geregelten Schadorganismen veröffentlicht.
Geregelte Schadorganismen. Von 2026
17.04.2026, PDF, barrierearm - Großbritannien – die Excel-Tabelle mit zusätzlichen Erklärungen (AD guide tool) enthielt Fehler für Zwiebeln und Knollen und Gewebekulturen in Bezug auf Xylella fastidiosa (gemäß Beibehaltener Verordnung 2019/2072 Anhang 7 Teil B). Das wurde korrgiert. Pflanzengesundheitszeugnisse mit fehlerhaften zusätzlichen Erklärungen aus dieser Tabelle werden bei der Einfuhr bis 13.07.2026 toleriert.
AD guide tool
15.04.2026 - Moldau – die Vorschriften > wurden überarbeitet.
14.04.2026 - China – Registrierung von Futtermittelbetrieben für den Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Formulare zur Registrierung werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bearbeitet und sind an das Referat 180 ‚Exportangelegenheiten – Ausfuhrbestimmungen und Listungsverfahren‘ (180@bvl.bund.de) zu übermitteln.
Kurzanleitung für die Registrierung ausländischer Firmen, die Nahrungsmittel nach China exportieren
13.04.2026, PDF, barrierearm - Die Russische Föderation – hat eine Liste gebietsfremder Arten, deren Ausbreitung in Russland zu bekämpfen ist, veröffentlicht.
Invasive gebietsfremde Arten. Anordnung 2026/77
13.04.2026, pdf, barrierearm - Montenegro – hat die Listen der Quarantäneschädlinge und Einfuhranforderungen aktualisiert. Die Listen entsprechen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission. Die Einfuhrverbote der Liste III gelten nicht für EU-Staaten. Für Erzeugnisse aus EU-Staaten gemäß Liste V.B.I Teil B wird nur eine Dokumentenkontrolle durchgeführt. Eine Warenuntersuchung erfolgt, sofern Verdacht auf Befall besteht, gemäß Risikoanalyse.
Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2026 Amtsblatt Nr. 41
10.04.2026, PDF, barrierearm
Gültig ab 01.05.2026
Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2026 Amtsblatt Nr. 41
10.04.2026, docx, englisch, barrierearm- Norwegen > – weist daraufhin, dass für Sendungen mit Ursprung in einem anderen EU-Staat als Deutschland, die aus Deutschland nach Norwegen ausgeführt werden, ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt im Ursprungsland, und ein Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, ausgestellt in Deutschland, benötigt werden.
Pflanzenschutzverordnung § 20.
31.03.2026, PDF - Brasilien – hat die pflanzengesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von Saatgut von Verbena x hybrida festgelegt. Für den geregelten Schadorganismus Pospiviroid chloronani darf die alternative zusätzliche Erklärung "Pospiviroid chloronani kommt in Deutschland nicht vor." verwendet werden.
Saatgut von Verbena x hybrida. Verordnung des MAPA/SDA 1416/2025.
26.03.2026, PDF, englisch
Schadorganismen, für die Brasilien den Status "kommt in Deutschland nicht vor" anerkannt hat
26.03.2026, PDF
Potenzielle Quarantäneschadorganismen - National geregelte Schadorganismen, für die Notmaßnahmen gelten
26.03.2026, PDF- Chile – hat für Fahrzeuge und Schiffe und damit beförderte Container Maßnahmen zum Schutz vor Schnecken festgelegt. Der Beschluss gilt seit dem 16.03.2026.
Beschluss 1834/2026
20.03.2026, PDF - Vereinigte Arabische Emirate – es wurde ein neues Gesetz über landwirtschaftliche Quarantäne verabschiedet. Es gilt seit dem 30.01.2026.
Gesetz über landwirtschaftliche Quarantäne 7/2025
13.03.2026, PDF, englisch - Kolumbien – hat die Einfuhranforderungen für bewurzelte Stecklinge von Nelken (Dianthus L.) festgelegt.
Beschluss 2026/2655
12.03.2026, PDF, barrierearm - Albanien – hat die Einfuhranforderungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse geändert. Die Verordnung richtet sich inhaltlich nach der Durchführungsverordnung (EU)
2019/2072 bis Änderung 2025/659.
Verordnung Nr. 113 vom 15.03.2022 über Schutzmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/461)
25.02.2026, pdf - Albanien – hat die Liste der geregelten Wirtspflanzen des Feuerbakteriums (Xylella fastidiosa) geändert.
Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa. Verordnung 2022/16 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/22)
16.02.2026, PDF - Die Philippinen – haben die Vorschriften für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aktualisiert.
Department Circular 14/2025
13.02.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Japan – informiert, dass Pflanzen von Chrysanthemum indicum (syn. Dendranthema indicum) als Wirtspflanze von Tomato brown rugose fruit virus gilt. Bei Ausfuhr von Herbst-Chrysanthemen nach Japan muss das Pflanzengesundheitszeugnis deshalb eine entsprechende zusätzliche Erklärung enthalten.
Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch: Notifizierung G/SPS/N/JPN/1386) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
05.02.2026, PDF, englisch, barrierearm - China – hat die Registrierung von Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse nach China exportieren, angepasst.
Registrierung ausländischer Firmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse nach China exportieren (Bekanntmachung 2025/219)
04.02.2026, PDF
Geregelte Erzeugnisse. Die Liste wird ständig angepasst.
Zollcode in Deutsch
China - Registrierung >- Vietnam – Erzeugnisse, die geregelt sind bzw. vor der Einfuhr einer Risikoanalyse bedürfen. Korrigiert.
Bekanntmachung 14/2024
02.02.2026, PDF, englisch, barrierearm
