Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Nicht-EU-Staaten
- Belarus – der Beschluss 2021/700 über die Umsetzung von Sondermaßnahmen, d. h. bestimmte Einfuhrverbote, wurde bis 31.12.2025 verlängert.
Beschluss 2021/700 über Einfuhrverbote (zuletzt geändert durch: 2024/1048)
15.01.2025, pdf, barrierearm - Brasilien – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen geändert.
Quarantäneschädlinge, Verwaltungsvorschrift 2018/45, einschließlich 2018/38 und Beschluss 2024/1205 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2024/1156)
14.01.2025, PDF, portugiesisch, nicht barrierefrei - China – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen ergänzt.
Quarantäneschadorganismen. Bekanntmachung Nr. 862 von 2007 (zuletzt geändert durch: 845/2024)
13.01.2025, PDF - Die Russische Föderation – hat den Erlass zur Anwendung wirtschaftlicher Sondermaßnahmen im Außenhandel (insbesondere Einfuhrverbote für landwirtschaftliche Erzeugnisse) um zwei Jahre bis 31.12.2026 verlängert. Die Einfuhrverbote gemäß 2014/778 beziehen sich nun auch auf Sendungen aus Neuseeland.
Erlass 2014/560 (zuletzt geändert durch: 2024/807)
Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel seit 07.08.2014. Beschluss 778/2014 (zuletzt geändert durch: 2024/1653)
Gültig bis: 31.12.2026
Einfuhrverbote für Kartoffeln, Pflanzen zum Anpflanzen, Obst und Gemüse aufgrund zusätzlicher Maßnahmen Russlands (Übersicht)
13.01.2025, pdf - Georgien – hat Einfuhranforderungen zum Schutz vor Anoplophora chinensis erlassen. Betroffen sind unter anderem Pflanzen von Corylus sp., Prunus sp. und Rosa sp.
Verordnung 2020/630
10.01.2025, PDF, englisch - Die Niederlande – stellt keine Pflanzengesundheitszeugnisse für die Ausfuhr von Rundholz aus, das mit Sulfurylfluorid behandelt wurde.
Email vom 19.12.2024.
07.01.2025, PDF - Großbritannien – beabsichtigt, die beibehaltene Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zur Durchführung der beibehaltenen Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031 zum 30.01.2025 zu ändern. Die Verabschiedung ist für den 08.01.2025 vorgesehen. Die Änderungen betreffen die Anhänge 2 Quarantäneschädlinge und 2A Vorläufige Quarantäneschädlinge, Anhang 7 Einfuhranforderungen und Anhang 11 geregelte Erzeugnisse
Anhang zur SPS-Notifizierung G/SPS/N/GBR/67 Add. 1
18.12.2024, pdf, englisch - Brasilien – hat die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial von Petunie aus Deutschland geändert.
Petunia – Pflanzen, in-vitro-Pflanzen, Stecklinge, Saatgut. Verordnung 907/2023 (zuletzt geändert durch: Schreiben OFÍCIO Nº 383/2024/DSV/SDA/MAPA vom 04.12.2024)
16.12.2024, PDF, barrierearm - USA – Verwendung des ePhyto für die Einfuhrabfertigung von Sendungen
Eine Sendung, für die ein elektronisches Pflanzengesundheitszeugnis ausgestellt wurde, kann nur abgefertigt werden, wenn das Zeugnis im U.S. Customs and Border Protections's Document Image System (CBP DIS) zur Verfügung steht. Dafür ist die Zeugnisnummer in das APHIS Core Message Set einzugeben. Erfolgt das nicht, ist das Zeugnis nicht verfügbar und die Sendung wird zurückgewiesen. Ein ePhyto kann auch im CBP DIS hochgeladen werden.
Hinweise zur Bereitstellung eines ePhyto für die Einfuhrabfertigung
16.12.2024, PDF, englisch
APHIS Core Message Set Data in ACE
U.S. Border customs and Border protection, ACE Secure Data Portal - Indien – hat die Einfuhranforderungen für Kaffee für den Verbrauch oder die Verarbeitung geändert. Die Bohnen sind mit Methylbromid oder Phosphorwasserstoff zu behandeln. Die Behandlung ist auf dem Pflanzengesundheitszeugnis zu bescheinigen.
Pflanzenquarantäneverordnung 2003 (zuletzt geändert: S.O. 4995/2024, Anhang VI)
05.12.2024, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Mexiko – hat Einfuhranforderungen für Weizensaatgut festgelegt.
Saatgut von Weizen (Triticum aestivum L.)
05.12.2024, pdf, barrierearm - Nepal – auf einem Pflanzengesundheitszeugnis für Sendungen nach Nepal ist die Nummer der Einfuhrgenehmigung "Approval reference" anzugeben.
04.12.2024 - Die Ukraine – hat die Zolltarifpositionen für geregelte Erzeugnisse überarbeitet, d. h. korrigiert und an den harmonisierten Zollcode angepasst. Die geänderte Verordnung gilt ab 20.12.2024 bis 31.01.2025.
Geregelte Erzeugnisse, Einfuhr. Beschluss 1177/2019 (zuletzt geändert durch: Verordnung 1301/2024)
26.11.2024, pdf - Die Ukraine – hat die Einfuhranforderungen geändert, insbesondere in Bezug auf den elektronischen Datenaustausch. Die Bearbeitung von Anträgen und Formularen erfolgt über das Phytosanitary Information System (PHIS). PHIS ist an den ePhyto Hub des IPPC angeschlossen. Die geänderte Verordnung gilt ab 01. Februar 2025.
Geregelte Erzeugnisse, Einfuhr. Beschluss 1177/2019 (zuletzt geändert durch: Verordnungen 1229/2024, 1301/2024)
26.11.2024, pdf - Die Republik Korea – nimmt weitere Schadorganismen in die Liste der Quarantäneschadorganismen auf. Die Ergänzung gilt ab 01. Juni 2025
SPS-Notifizierung G/SPS/N/KOR/212/Add.21
13.11.2024, PDF, englisch, barrierearm - Montenegro – hat die Listen der Quarantäneschadorganismen und Einfuhranforderungen aktualisiert.
Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2024 Amtsblatt Nr. 111
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission. Die Einfuhrverbote der Liste III gelten nicht für EU-Staaten. Für Erzeugnisse aus EU-Staaten gemäß Liste V.B.I Teil B wird nur eine Dokumentenkontrolle durchgeführt. Eine Warenuntersuchung erfolgt, sofern Verdacht auf Befall besteht, gemäß Risikoanalyse.
07.11.2024, PDF, barrierearm - Ecuador – hat Anforderungen für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen für Messen und Ausstellungen festgelegt.
Einfuhr für Messen und Ausstellungen. Beschluss 0104/2024
06.11.2024, PDF, barrierearm - Usbekistan – hat die Liste der Quarantäneschädlinge geändert.
Quarantäneschadorganismen. Beschluss 2022/3357 (zuletzt geändert durch: Liste vom 16.10.2024)
05.11.2024, PDF, barrierearm - China – die Bekanntmachung 2001/202 zu den Behandlungsmöglichkeiten für Rundholz, dass zur Einfuhr nach China bestimmt ist, wurde neu übersetzt. Dabei wurden die Anforderungen präzisiert, insbesondere die Anfangskonzentration bei Begasung mit Methylbromid oder Sulfurylfluorid. Sollten andere als die vorgegebenen Behandlungsmethoden verwendet werden, muss deren Wirksamkeit gegenüber China nachgewiesen und von China anerkannt werden.
Rundholz – Behandlungsmethoden. Bekanntmachung 2001/202 vom 29.06.2001
04.11.2024, PDF - Montenegro – hat neue Vorschriften für den Schutz vor dem Citrusbockkäfer (Anoplophora chinensis) erlassen. Die Vorschriften basieren auf der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2095 der Kommission.
Gehölze wegen Anoplophora chinensis. Verordnung von 2023
Einfuhranforderungen gültig ab: 01.01.2025
29.10.2024, PDF, barrierearm - Belarus – hat Vorschriften für die Vorortkontrolle als Voraussetzung für die Einfuhr geregelter Erzeugnisse festgelegt.
Beschluss 2024/293
25.10.2024, pdf, barrierearm - Belarus – hat im Rahmen der Sondermaßnahmen weitere Einfuhrverbote für Erzeugnisse erlassen. Aufgenommen wurden Holzerzeugnisse.
Beschluss 2021/700 über Einfuhrverbote (zuletzt geändert durch: 2024/635)
gültig bis 31.12.2024
25.10.2024, pdf, barrierearm - Israel – hat die Einfuhr von Pflanzkartoffeln aus Sachsen-Anhalt und Thüringen gestattet.
25.10.2024 - Großbritannien – verzichtet bis 31.05.2025 auf die Angaben zur Behandlung von Schnittblumen von Chrysanthemum, Dianthus und Pelargonium gemäß Anhang 7 Nr. 36 c) der beibehaltenen Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072.
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft vom 14.10.2024
22.10.2024, pdf, englisch, barrierearm - Mexiko – hat die Einfuhranforderungen für Kaffeebohnen von Coffea arabica und C. canephora für industrielle Zwecke geändert. Unter anderem gelten für Kaffee mit Ursprung in Brasilien, Indien und Uganda Anforderungen in Bezug auf den Khapra-Käfer (Trogoderma granarium).
Kaffeebohnen für industrielle Zwecke von Arabica- und Robusta-Kaffee – Einfuhranforderungen. 2024
18.10.2024, pdf, barrierearm - Chile – hat Einfuhranforderungen für Gewebekulturen von Sambucus nigra und Monstera spp. festgelegt.
Gewebekulturen. Beschluss 655/2024 (zuletzt geändert durch: Beschluss 2024/6558)
16.10.2024, PDF, barrierearm - Brasilien – hat Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial der Kaninchenpfote (Anigozanthos sp.), Vermehrungsmaterial von Sonnenblume (Helianthus sp.) und für geschälte Sonnenblumenkerne festgelegt.
Anigozanthos (Kängurupfote) – Jungpflanzen, in-vitro-Pflanzen. Verordnung SDA/MAPA 2024/1184
16.10.2024, PDF
Helianthus annuus – Stecklinge und Saatgut. Verordnung SDA/MAPA 2024/1186
Für Saatgut gültig ab 06.04.2025
16.10.2024, PDF, barrierearm
Einfuhranforderungen für geschälte Sonnenblumenkerne. Verordnung SDA/MAPA 2024/1185.
16.10.2024, PDF - Indonesien – fordert seit 6. Oktober die Voranmeldung (Prior notice) für alle einzuführenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Grundlage ist die
Verordnung 2024/9 Dokumente und Siegel für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.
14.10.2024, PDF, englisch, nicht barrierefrei
Einfuhranmeldung (Prior Notice) (englisch)
14.10.2024 - Großbritannien – hat Häfen an der Westküste als relevant eingestuft. Die Einfuhrkontrollen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen beginnen dort ab 1. Juli 2025.
SPS-Notifizierung G/SPS/N/GBN/30 Add. 6 Border Target Operating Model (TOM) (englisch)
10.10.2024 - Großbritannien – hat die Erleichterungen für die Einfuhr von Obst und Gemüse bis 01.07.2025 verlängert und einige Erzeugnisse dereguliert.
Border Target Operating Model (TOM) (englisch)
23.09.2024, PDF, englisch - Neuseeland – hat Anforderungen für die Einfuhr von Saatgut geändert. Die Einfuhranforderung "Auftreten (eines Schädlings) nicht bekannt" wird zum 31.08.2025 durch die Anforderung "frei von gemäß ISPM 8" ersetzt. Schadorganismen wurden gestrichen. Die Saatguttestung wird für einige Kulturen alternativ als Einfuhranforderung zugelassen.
Saatgut Standard 155.02.05 (zuletzt geändert: 30.08.2024)
02.09.2024, PDF, englisch - Japan – hat Anforderungen für die Einfuhr von Pflanzgut von Bergpalmen Chamaedorea sp. hinsichtlich Radopholus similis festgelegt.
Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (Stand: 08/2024)
Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
29.08.2024, PDF, englisch, barrierearm - Die Türkei – hat Anforderungen für die Einfuhr von Pflanzgut und Saatgut von Paprika Capsicum sp. und Tomate Solanum lycopersicum hinsichtlich Tomato brown rugose fruit virus aktualisiert.
Pflanzen zum Anpflanzen, Saatgut von Tomate und Paprika – Notmaßnahmen gegen Tomato brown rugose fruit virus. SPS-Notifzierung 148 (angepasst an Durchführungsverordnung (EU) 2023/1032)
gültig ab 01.09.2024
29.08.2024, PDF, englisch, barrierearm - Neuseeland – hat Anforderungen für die Einfuhr von u. a. Pflanzen von Salvia sp. hinsichtlich Phytoplasmen festgelegt.
Pflanzen zum Anpflanzen Standard 155.02.06 (zuletzt geändert: 27.08.2024)
27.08.2024, PDF, englisch, barrierearm - Tansania — hat eine neue Pflanzenschutzverordnung in Kraft gesetzt.
Pflanzenschutzverordnung 2023
27.08.2024, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Brasilien — hat die Einfuhranforderungen für Stecklinge von Pelargonium peltatum und P. zonale festgelegt. Sie gelten ab 17.02.2025
Verordnung 1162/2024
26.08.2024, PDF, barrierearm - Aserbaidschan — hat die Einfuhranforderungen aktualisiert.
Pflanzengesundheitliche Einfuhranforderungen 2023/41 (orientiert am Beschluss 157/2016 der EAWU); Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 (englisch)
20.08.2024, PDF, englisch, barrierearm - Saudi-Arabien – wendet seit 15.07.2024 den ISPM 15 auf die Einfuhr von Holzverpackngsmaterial in Gebrauch an.
13.08.2024 - Taiwan – hat die Einfuhranforderungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aktualisiert.
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse; Einfuhrverbote, Warenanforderungen, Nacheinfuhrquarantände, Quarantäneschadorganismen (zuletzt geändert: 31.07.2024)
09.08.2024, PDF, englisch, barrierearm - Australien – die Information zur Marmorierten Baumwanze wurde aktualisiert. Australien ändert die Anforderungen für Behandler im Ausland.
Waren, mit denen Halyomorpha halys verschleppt werden kann. Von 08/2024
09.08.2024, PDF, barrierearm
Anforderungen für Behandler im Ausland - Laos – die Vorschriften wurden überarbeitet.
Laos >
09.08.2024 - Costa Rica – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen aktualisiert.
Quarantäneschadorganismen und geregelte Erzeugnisse CV-ARP-PO-01_I-03_F-01 Version 4 von 05/2024
02.08.2024, PDF, spanisch, nicht barrierefrei - Peru – hat Einfuhranforderungen für gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte festgelegt. Benötigt wird ein Pflanzengesundheitszeugnis mit zusätzlicher Erklärung. Die Vorschrift gilt ab 01.09.2024.
Gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte. Beschluss 027-2024 (spanisch)
02.08.2024, PDF, barrierearm - Brasilien – hat Einfuhranforderungen für Saatgut, Jungpflanzen, Stecklinge und In-vitro-Pflanzen von Strandflieder (Limonium spp.) festgelegt. Sie gelten ab 15.01.2025. Die Verordnung 2024/1028 tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
Verordnung des SDA/MAPA 2024/1147
31.07.2024, PDF, barrierearm - Großbritannien – hat die Anforderungen für Pflanzen von Prunus laurocerasus und P. lusitanica bezüglich Tomato ringspot virus (geregelter Nicht-Quarantäneschadorganismus) im Anhang V bis zur Neuregelung des Schädlings, voraussichtlich im Mai 2025, ausgesetzt.
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft vom 29.07.2024
31.07.2024, pdf, englisch, barrierearm - Brasilien – hat Einfuhranforderungen für Saatgut, Jungpflanzen und In-vitro-Pflanzen von Nepenthes spp. festgelegt. Verordnung Nr. 1146/2024.
Nepenthes spp. – Jungppflanzen, in-vitro-Pflanzen, Saatgut. Verordnung 1146/2024 29.07.2024, PDF, barrierearm - Chile – hat die Einfuhranforderungen für Zierpflanzen geändert. Es wurden weitere Arten geregelt. Die Anforderungen u. a. in bezug auf Rhodococcus fascians und Rhynchophorus ferrugineus wurden geändert.
Zierpflanzen. Beschluss 7214/2014 (zuletzt geändert durch: 2024/4589, gültig ab 17.09.2024)
24.07.2024, PDF - Großbritannien – hat die Einfuhranforderungen für Zierpflanzen von Capsicum spp. für nichtgewerbliche Endnutzer in Bezug auf das Ausgangssaatgut erleichtert.
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft vom 17.07.2024
18.07.2024, pdf, englisch - Brasilien – hat Einfuhranforderungen für Saatgut von Petunia spp., Verordnung Nr. 1057/2024, aufgehoben. Es gelten die Anforderungen der Verordnung Nr. 907/2023.
Petunia – Pflanzen, in-vitro-Pflanzen, Stecklinge, Saatgut. Verordnung 907/2023
04.07.2024, PDF, barrierearm