Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Nicht-EU-Staaten
- Republik Korea – Notifizierung von Schadorganismen, die ab Juli geregelt sein sollen.
Notifizierung G/SPS/N/KOR/212/ Add. 19
25.05.2023, PDF, englisch, barrierearm - Republik Korea – Korea hat die Liste der geregelten Schadorganismen neu gefasst. Sie umfasst Schadorganismen, die an bestimmten Erzeugnissen aus bestimmten Ländern nicht eingeführt werden dürfen, Schadorganismen, die ggf. an der Einlassstelle der Bekämpfung unterliegen, und geregelte Nicht-Quarantäneschadorganismen für bestimmte Kulturen.
Bekanntmachung der geregelten Schadorganismen Nr. 7/2023
25.05.2023, PDF, barrierearm - Indien – die Liste der Länder gemäß Pflanzenquarantäneverordnung Punkt 5 ii, die keine Methylbromidbehandlung durchführen, wurde veröffentlicht. Für Erzeugnisse, die entgegen den Einfuhranforderungen Indiens unbehandelt sind, wird keine Strafe erhoben.
Office Memorandum vom 17.05.2023, F. No. 102-1/2017-PQD
24.05.2024, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Indien – Sendungen, die eine Begasung mit Methylbromid erfordern und die aus Ländern kommen, in denen dies nicht mehr möglich ist, werden nach Zahlung der normalen Inspektionsgebühren freigegeben. Die NPPO des Ausfuhrlandes meldet die Untersagung der Methylbromidbegasung der NPPO Indiens. Punkt 5 der Pflanzenquarantäneverordnung wurde entsprechend geändert.
Pflanzenquarantäneverordnung 2003 (zuletzt geändert durch: S.O. 5573/2022)
23.01.2023, PDF, englisch - Guatemala – Beantragung von Einfuhrgenehmigungen und -anforderungen, Einfuhrkontrolle, Durchfuhr.
Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Nebenerzeugnissen. AM 341-2019 (zuletzt geändert durch: AM-48-2021)
29.03.2023, PDF, barrierearm - Peru – hat eine aktuelle Liste der Quarantäneschadorganismen veröffentlicht.
Quarantäneschadorganismen. Direktoratsbeschluss Nr. 56-2012-AG-SENASA-DSV, 42-2013-MINAGRI-SENASA-DSV (zuletzt geändert: 02/2023)
23.03.2023, pdf, spanisch, nicht barrierefrei - Peru – Einfuhranforderungen für Pflanzen von Phalaenopsis sp.
Pflanzen und in-vitro-Pflanzen von Phalaenopsis sp. Schreiben 61-2022 und Einfuhrdatenbank
22.03.2022, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Eurasische Wirtschaftsunion – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgistan, Russland – In die Liste der geregelten Erzeugnisse mit hohem Risiko gemäß Beschluss 2010/318 wurden weitere Nüsse und Kerne von Früchten aufgenommen. In den Einfuhranforderungen gemäß Beschluss 2016/157 wurden die vorgenannten Nüsse und Kerne als Saatgut (Tabelle 1) und als andere Erzeugnisse (Tabelle 8) geregelt. Zollcodes von Saat- und Pflanzgut in Tabelle 1 (u. a. Pflanzkartoffeln und Mais) wurden ergänzt und korrigiert.
Beschluss Nr. 318/2010 Einfuhrverfahren, geregelte Erzeugnisse (zuletzt geändert durch: 21/2023)
21.03.2023, pdf Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 21/2023)
21.03.2023, pdf
- USA – Notmaßnahme für Wirtspflanzen von Phthorimaea absoluta betrifft Früchte von Tomate und Pflanzen von Datura sp. und Salpichroa sp. Die Verordnung DA-2019-18 für Wirtspflanzen von Tuta absoluta wird aufgehoben.
Federal Order DA-2023-02
17.03.2022, PDF, englisch, barrierearm - Ecuador – hat eine neue Liste der Quarantäneschadorganismen verabschiedet.
Quarantäneschadorganismen. Beschluss 202/2022
17.03.2022, PDF, spanisch, nicht barrierefrei - Marokko – hat Einfuhranforderungen für Pflanzen zum Anpflanzen von Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa festgelegt.
Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa – Einfuhranforderungen. Verordnung 2279/2022
gültig ab: 16.09.2023 gemäßNotifizierung G/SPS/N/MAR/67 Add. 2
16.03.2023, PDF, barrierearm - Mexiko – Der Liste der geregelten Pflanzenerzeugnisse wurde geändert.
Geregelte Erzeugnisse – Beschluss. Von 2020 (zuletzt geändert: 09/2022)
14.03.2023, PDF, deutsch, barrierearm - Japan – Die Anhänge der Quarantäneverordnung wurden geändert und neu strukturiert. Die Neustrukturierung hat Auswirkungen auf die zusätzlichen Erklärungen. Korrigierte Fassung.
Pflanzenschutzverordnung 1950/73 (Stand: 01/2023) gültig ab 01.08.2023 Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
Die Liste der geregelten Nicht-Quarantäneschädlinge wurde ergänzt um die Insekten: Eumerus tuberculatus, Merodon equestris, Syritta pipiens.
09.03.2023, PDF, englisch, barrierearm - Südafrika – Die pflanzengesundheitlichen Bestimmungen wurden aktualisiert. Aus der Vorschrift 1989/1013 "Einfuhr ohne Einholung einer Genehmigung" wurden mit der letzten Änderung viele Pflanzenerzeugnisse gelöscht.
Agricultural Pest Act N° 36/1983 (zuletzt geändert durch: 25/1992)
28.02.2023, PDF, englisch, nicht barrierefreiEinfuhr mit Genehmigung R.111/1984 (zuletzt geändert durch: 3055/2023)
28.02.2023, PDF, englisch, nicht barrierefreiEinfuhr ohne Genehmigung R. 1013/1989 (Anforderungen, Quarantäneschadorganismen, Einlassstellen) (zuletzt geändert durch: 2855/2022)
08.03.2023, PDF, barrierearmEinfuhr ohne Genehmigung R. 1013/1989 (Anforderungen, Quarantäneschadorganismen, Einlassstellen) (zuletzt geändert durch: 2855/2022)
08.03.2023, PDF, englisch, barrierearm- Brasilien – In der Liste der in Brasilien vorkommenden Quarantäneschädlinge wurden Befallsgebiete ergänzt.
Quarantäneschädlinge, Verwaltungsvorschrift 2018/45, einschließlich 2018/38 und Beschluss 2022/617 (zuletzt geändert durch: Beschluss 2023/750)
01.03.2023, PDF, portugiesisch, nicht barrierefrei - Norwegen > – Die Pflanzenquarantäneverordnung, Einlassstellen und Kurzfassung wurden aktualisiert.
23.02.2023 - Indonesien – regelt Wirtspflanzen von Tuta absoluta, u. a. Kartoffeln. Die Sendungen müssen kontrolliert und für frei von dem Schädling befunden worden sein.
Einfuhr Wirtspflanzen von Tuta absoluta (Pflanzen zum Anpflanzen, Pflanzenteile, Früchte). Schreiben B-1178/K.020/K.3/01/2023
16.02.2023, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Costa Rica – Deutsche Fassung der
Verordnung zum Pflanzenschutzgesetz 1998/26921 (zuletzt geändert durch 42906/2021)
13.02.2023, PDF - Türkiye – ab 01.03. wird für gebrauchte land- und forstwirtschaftliche Maschinen ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt. Es muss eine zusätzliche Erklärung enthalten, dass die Maschinen vor der Ausfuhr kontrolliert und gereinigt wurden und frei von Erde, Schädlingen und Pflanzenabfällen (einschließlich Samen und anderen vermehrungsfähigen Pflanzenteilen) sind.
Gebrauchte Maschinen und Geräte für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke. SPS-Notifizierung 135
08.02.2023, PDF, englisch, barrierearm Pflanzenquarantäneverordnung Nr. 2011-28131 (zuletzt geändert durch: SPS-Notifizierung 135)
08.02.2023, PDF, englisch, barrierearm- Großbritannien – hat die Ausnahme für die Einfuhranforderungen für Saatgut von Tomate und Paprika, das vor dem 15. August 2020 geerntet wurde, in Bezug auf Tomato brown rugose fruit virus bis zum 31.12.2023 verlängert.
Einfuhranforderungen und zusätzliche Erklärung für Saatgut von Solanum lycopersicum und Capsicum spp. bezüglich Tomato brown rugose fruit virus. Brief des DEFRA vom 01.02.2023.
07.02.2023, PDF, englisch, barrierearm - Großbritannien
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 über pflanzengesundheitliche Bedingungen (zuletzt geändert durch Brief des DEFRA vom 01.02.2023)
07.02.2023, PDF, englisch, barrierearm - Eurasische Wirtschaftsunion – Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russland – Limonius californicus, ein Drahtwurm, wurde in die Liste der Quarantäneschädlinge aufgenommen. Die Einfuhranforderungen wurden dementsprechend für Kartoffeln, Zwiebeln und Knollen, Wurzelgemüse, Pflanzen von Kern-, Stein-, Schalen- und Beerenobst und Topfpflanzen geändert.
Gültig ab: frühestens 24.02.2023Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 8/2023)
01.02.2023, pdf
Beschluss 158/2016 Quarantäneschädlinge (zuletzt geändert durch: 8/2023)
01.02.2023, pdf - Türkiye – Ab dem 31.03.2023 wird für Rohtabak, einschließlich Tabakabfall und vollständig oder teilweise entrippter Tabak/Tabak-Strips, ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt. Der Tabak ist bei der Einfuhr untersuchungspflichtig.
Rohtabak und entrippter Tabak/Tabak-Strips. G/SPS/N/TUR/134
01.02.2023, PDF - Kolumbien – hat die Einfuhranforderungen für Pflanzen von Orchideen geändert. Es gelten weitere Anforderungen: Die Sendung ist frei von Bradysia sp. Das Substrat oder Verpackung ist als Medium frei von Schadorganismen.
Pflanzen – Einfuhranforderungen für Orchideen. Von 10/2022
01.02.2023, PDF - Peru – ergreift Maßnahmen zum Schutz vor Trogoderma granarium bei der Einfuhr von Holzerzeugnissen wie Verpackungen, Griffe, Rahmen und Flechtwaren wie Körbe und Säcke sowie Luffa.
Holz- und Flechtwaren – Direktoratsbeschluss 0035-2022-MIDAGRI-SENASA-DSV
17.01.2023, pdf - Japan – In 2019 bzw. 2020 wurde die Liste der Erzeugnisse, die kein Pflanzengesundheitszeugnis brauchen, neu geregelt. Der Übergangszeitraum läuft am 22.08.2023 aus. Ab dem 23.08.2023 werden Pflanzengesundheitszeugnisse auch für u. a. Getreide, Bohnen, Holz, Ölsaaten, Düngemittel und Futtermittel benötigt.
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände, für die kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt wird. Pflanzenschutzverordnung 1950/73 Art. 5-3 (SPS-Notifizierung jpn/684 Add. 1)
10.08.2020, PDF, englisch - Kanada – hat die Leitlinien D-98-08 für Holzverpackungsmaterial überarbeitet und sie den Änderungen des ISPM Nr. 15 angepasst und Stauholz geregelt. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis 06.07.2023.
Holzverpackungen, D-98-08 Version 9 (nach ISPM 15) (englisch)
12.01.2023 - Australien – Aufhebung der Ausnahmen für Pflanzengesundheitszeugnisse aufgrund der Corona-Krise. Ab dem 01.05.2023 müssen alle Zeugnisse wieder datiert, unterschrieben und gestempelt sein.
Anforderungen an PGZ ab 01.05.2023 und Aufhebung der Ausnahmen aufgrund der Corona-Krise
11.01.2023, PDF, englisch - Russische Föderation – Die Einfuhrverbote gemäß Präsidentenerlass 2014/560 und Beschluss 2014/778 zur Umsetzung des Erlasses wurden bis zum 31.12.2023 verlängert.
Einfuhrverbot Kartoffeln, Pflanzen zum Anpflanzen, Obst und Gemüse seit 01. Juli 2013 (Übersicht)
10.01.2023, pdf
Einfuhrverbot für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Rohstoffe und Lebensmittel seit 07.08.2014. Beschluss 778/2014 (zuletzt geändert durch: 2022/1926)
10.01.2023, pdfErlass 2014/560 über besondere wirtschaftliche Maßnahmen (Einfuhrverbote) (zuletzt geändert durch: 2022/725)
10.01.2023, pdf - Marokko – hat die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenteilen von Zierpflanzen aus Befallsländern für Xylella fastidiosa ausgesetzt.
Mitteilung ONSSA 1304/2022
09.01.2023, PDF - Indien – Sendungen, die eine Begasung mit Methylbromid erfordern und die aus Ländern kommen, in denen dies nicht mehr möglich ist, werden nach Zahlung der normalen Inspektionsgebühren freigegeben. Die NPPO des Ausfuhrlandes meldet die Untersagung der Methylbromidbegasung der NPPO Indiens. Punkt 5 der Pflanzenquarantäneverordnung wurde entsprechend geändert.
Pflanzenquarantäneverordnung 2003 (zuletzt geändert durch: S.O. 5573/2022)
23.01.2023, PDF, englisch - Kolumbien – Es wurden deutschsprachige Fassungen folgender Vorschriften erstellt.
Pflanzengesundheitszeugnis und Einfuhrgenehmigung. Beschluss 1558/2010
06.01.2023, PDF Risikoanalyse. Beschluss 2384/2019
06.01.2023, PDF- Republik Korea – Die Anforderungen für Saatgut von Apium graveolens und Petroselinum crispum bezüglich Candidatus Liberibacter solanacearum wurden geändert. Ein PCR-Test ist nicht mehr erforderlich.
Einfuhranforderungen
13.12.2022, PDF, englisch - Usbekistan – hat eine neue Liste der Quarantäneschadorganismen verabschiedet.
Quarantäneschadorganismen. Beschluss 2022/3357
13.12.2022, PDF - Brasilien – hat mit einer neuen Verordnung die Bestimmungen für Holzverpackungsmaterial an die Änderungen des ISPM 15 angepasst. Die Verwaltungsvorschrift 2015/32 wurde aufgehoben.
Holzverpackungsmaterial nach ISPM 15, Verordnung MAPA 514/2022
12.12.2022, PDF - Chile – Für Saatgut von Zea mays ist in Pflanzengesundheitszeugnisse, die ab dem 15.12.2022 ausgestellt werden, eine zusätzliche Erklärung in Bezug auf Wheat streak mosaic virus und High plains virus einzutragen.
Getreidesaatgut. Beschluss 1187/2022 (zuletzt geändert durch: Beschluss 6904/2022)
07.12.2022, PDF - Thailand – Im Ergebnis einer Risikoanalyse wurden die Einfuhranforderungen für Samen von Hanf/Cannabis festgelegt.
Saatgut von Cannabis sativa
28.11.2022, PDF, englisch, barrierearm - Großbritannien – Der Pilz Thekopsora minima wurde aus der Liste der Quarantäneschädlinge gestrichen und in die Liste der geregelten Nicht-Quarantäneschädlinge mit Anforderungen für Vaccinium L. übernommen.
Folgende Änderungen gelten erst ab 03.05.2023: Im Anhang 2A wird die Liste der vorläufigen Quarantäneschädlinge Großbritanniens erweitert. Im Anhang 7 Teil A (Einfuhranforderungen) wird für einige Erzeugnisse die Ausnahme von den Anforderungen für EU-Staaten zurückgenommen. Im Anhang 7 Teil A und Teil B (Notmaßnahmen) erfolgten Korrekturen zur zusätzlichen Erklärung in Bezug auf die Betriebsstätte/Produktionsfläche. Im Anhang 11 (PGZ-pflichtige Erzeugnisse) erfolgten Korrekturen.
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 über pflanzengesundheitliche Bedingungen (zuletzt geändert durch: The Phytosanitary Conditions (Amendment) Regulations 2022, SI 2022 No. 1120)
28.11.2022, PDF, englisch, barrierearm - Republik Korea – Änderung der Liste der Quarantäneschadorganismen.
Quarantäneschadorganismen. Von 2022 (zuletzt geändert durch SPS/212 Add. 18)
28.11.2022, PDF, englisch - Republik Korea – Die Liste der Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa wurde ergänzt.
Wirtspflanzen und Befallsländer für Xylella fastidiosa
24.11.2022, PDF, englisch, nicht barrierefrei - Kanada – hat den Buchsbaumzünsler (Cydalima perspectalis) in die Liste der geregelten Schadorganismen mit dem Wirt Buxus sp. aufgenommen.
RMD-22-02: Pest risk management decision for the regulation of Cydalima perspectalis in Canada
24.11.2022 - Pakistan – Import Policy Order 2022 mit grundlegenden Einfuhranforderungen für die Waren nach Zollcode
Import Policy Order, 2022 S.R.O 545
Statutory Regulatory Orders des Handelsministeriums
22.11.2022, PDF, 29 MB , nicht barrierefrei - Pakistan – Aussetzen der Einfuhranforderungen (Einfuhrgenehmigung, Pflanzengesundheitszeugnis, Plant Protection Release Order) gemäß Import Policy Order 2022 für Holz
Office Memorandum vom 18.11.2022
Gültig bis: 31.03.2023
22.11.2022, PDF, nicht barrierefrei - Russische Föderation – Neuer Beschluss zu Vorortkontrollen. Es wurde eine Liste der betroffenen Pflanzenerzeugnisse festgelegt. Die Vorortkontrolle von deren Orten der Erzeugung findet in der Regel als Dokumentenprüfung statt. Die entsprechenden Vorgänge werden über ein Internetportal abgewickelt. Der Beschluss ersetzt den Beschluss Nr. 128 von 2018.
Vorortkontrolle. Beschluss 1787/2022
gültig: 01.03.2023 – 01.03.2029
14.11.2022, pdf - Chile – Die Einfuhranforderungen und zusätzlichen Erklärungen für Saatgut von Glycine max (Soja) wurden geändert.
Industriekulturen – Saatgut. Beschluss 833/85 (Stand: 03/2007)
02.11.2020, PDF - Brasilien – hat die pflanzengesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von Saatgut von Catharanthus roseus festgelegt.
Saatgut von Catharanthus roseus spp. Verordnung des SDA 2022/681.
01.11.2022, PDF - Neuseeland – hat die Anforderungen für folgendes Saatgut geändert: Capsicum, Cucumis, Cucurbitaceae, Phaseolus, Pisum, Solanum, Solanum lycopersicum und Zea. Anforderungen für Raphanus sativus wurden neu aufgenommen.
Saatgut Standard 155.02.05 (zuletzt geändert: 27.10.2022)
27.10.2022, PDF, englisch - Großbritannien – hat die Verfahrensweise und das Formular für befristete Ausnahmen für amtliche Tests, wissenschaftliche Zwecke und Züchtungsvorhaben geändert.
Delegierte Verordnung (EU) 2019/829 über befristete Ausnahmen für amtliche Tests, wissenschaftliche Zwecke und Züchtungsvorhaben (zuletzt geändert durch: The Pests of Plants (Authorisations)(Amendment) Regulations 2022, No. 1020)
10.10.2022, pdf, englisch, nicht barrierefrei - Japan – ab dem 1. April 2023 sind gebrauchte landwirtschaftliche Maschinen und Geräte im Ausfuhrland zu untersuchen. Die Tabelle 1-2 im Anhang der Pflanzenschutzverordnung wurde dazu um den Punkt 25 ergänzt.
Pflanzenschutzverordnung (Stand: 01/2023)
02.01.2023, PDF, englisch - Eswatini – Pflanzengesundheitsgesetz Nr. 3 von 2020.
Plant Health Protection Act 2020
24.09.2022, PDF, englisch, nicht barrierefrei - USA – neue Datenbank zur Ermittlung von Einfuhranforderungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Agricultural Commodity Import Requirements (ACIR)
Datenbank Einfuhranforderungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
04.10.2022, englisch - Argentinien - Die Einfuhranforderungen für Saatgut von Helianthus annuus (Sonnenblume) in bezug auf Plasmopara halstedii wurden geändert. Zur Behandlung ist nun auch der Wirkstoff Oxathiapiprolin (20g/100 ml) zugelassen.
Saatgut – Helianthus annuus. Mitteilung 2022-88037971-APN-DNPV#SENASA
14.09.2022, PDF, englisch - Israel – Die Einfuhr von Weizen wurde in bezug auf Tilletia indica geregelt. Der Weizen muss aus einem befallsfreien Land oder befallsfreien Gebiet stammen.
Triticum (Weizen) – Einfuhranforderungen. Von 07/2022
12.09.2022, PDF, englisch - Eurasische Wirtschaftsunion – Folgende Schadorganismen wurden geregelt: die Insekten Ceratitis rosa, Diabrotica speciosa, Epitrix subcrinita, Ips emarginatus, Pseudips mexicanus, Rhagoletis indifferens, Spodoptera exempta, Strauzia longipennis und die Nematoden Xiphinema americanum sensu stricto, Xiphinema bricolense, Xiphinema californicum
Beschluss 158/2016 Quarantäneschädlinge (zuletzt geändert durch: 108/2022)
03.09.2022, pdf - Eurasische Wirtschaftsunion – Die Anforderungen für u. a. Saatgut und Pflanzen zum Anpflanzen wurden in Bezug auf die neu geregelten Schadorganismen geändert.
Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 109/2022)
02.09.2022, pdf - Guinea – Die Liste der Quarantäneschädlinge wurde aktualisiert.
Quarantäneschadorganismen. Von 2022
03.09.2022, PDF, französisch - Aserbaidschan – Die Listen der Quarantäneschadorganismen wurden geändert.
Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Quarantäneschädlinge, Zeugnisse. Beschluss 280/2006 (zuletzt geändert durch: 2022/230)
04.09.2022, PDF