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Zuletzt eingestellte Regelungen

der letzten 6 Monate

Nicht-EU-Staaten
  • USA – der Pilz Puccinia horiana (Weißer Chrysanthemenrost) ist angesiedelt und wurde aus der Liste der Quarantäneschadorganismen gestrichen. Die Anforderungen für die Einfuhr von Stecklingen und In-vitro-Jungpflanzen von Chrysanthemum bzw. Schnittblumen von Chrysanthemum, Leucanthemella serotina (Oktober-Margerite) und Nipponanthemum nipponicum wurden entsprechend geändert. Die Änderung gilt ab 09.11.2026. 
    Externer Link Deregulierung von Puccinia horiana
    15.10.2026
  • Oman – Übersicht über Einfuhranforderungen einschließlich erforderliche Dokumente, Saatgut, das eine Einfuhrgenehmigung braucht, und Anforderungen an Holz.
    Übersicht über die Einfuhranforderungen. 2026
    08.10.2026, pdf, englisch, nicht barrierefrei
  • Türkei – wurden Erzeugnisse behandelt, sind dazu ausreichende Angaben in der entsprechenden Rubrik des Pflanzengesundheitszeugnisses zu machen.
     G/SPS/N/TUR/164
    07.10.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Türkei – Textkörper und Anhänge wurden zu einer Datei zusammengefügt. An den Anfang von Anhang 4 (Besondere Einfuhranforderungen) wurde eine Anmerkung zur vorherigen Übermittlung befallsfreier Gebiete gemäß Art. 8 Abs. 13 gestellt und im Anhang 5 (Zeugnispflichtige Erzeugnisse) wurden die Zolltarife für Kaffee und Ingwer korrigiert.
     Pflanzenquarantäneverordnung von 2026 ABl. Nr. 33245
    06.10.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Russische Föderation – die Einfuhrverbote gemäß Erlass 2014/560 wurden bis 31.12.2028 verlängert.
    Erlass 2014/560 über besondere wirtschaftliche Maßnahmen (Einfuhrverbote) (zuletzt geändert durch: 2026/665)
    Änderung gültig bis: 31.12.2028
    05.10.2026, pdf
  • Eurasische Wirtschaftsunion – die Einfuhranforderungen für frische Früchte von Paprika (Capsicum annuum), Tomate (Solanum lycopersicum) und Aubergine (Solanum melongena) in Bezug auf Pepino mosaic virus werden aufgehoben.
    Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 101/2026)
    Änderung gültig ab: 29.10.2026
    05.10.2026, pdf
  • Eurasische Wirtschaftsunion – Liste der geregelten Erzeugnisse in Bezug auf Holzverpackungsmaterial wurde aktualisiert und an die Einfuhranforderungen gemäß Beschluss 2016/157 angepasst.
    Beschluss Nr. 318/2010 Einfuhrverfahren, geregelte Erzeugnisse (zuletzt geändert durch: 102/2026)
    05.10.2026, pdf, barrierearm
  • Republik Korea – die Liste der geregelten Schadorganismen und Vektoren wurde aktualisiert.
    Bekanntmachung Nr. 7/2023  (zuletzt geändert durch: Bekanntmachung 2026/41)
    02.10.2026, PDF, barrierearm
  • Chile – hat die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen geändert. U. a. wurden Anforderungen in Bezug auf den Nematoden Aphelenchoides fragariae gestrichen.
     Beschluss 7214/2014 (zuletzt geändert durch: 2026/8803)
    02.10.2026, PDF, barrierearm
  • Türkei – es wird daran erinnert, dass gemäß Verordnung über die Pflanzenquarantäne von 2026 für die in Anhang 4 dieser Verordnung aufgeführten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, für die in Bezug auf den Ort der Erzeugung Angaben zur Befallsfreiheit des Gebiets von dem maßgeblichen Schadorganismus gefordert werden, vorab eine Liste der Gebiete, die von der Nationalen Pflanzenschutzorganisation des Ursprungslandes gemäß den einschlägigen ISPMs als frei von diesem Schadorganismus anerkannt wurden, zu übermitteln ist.
    30.09.2026
  • Peru – wurde aktualisiert. Die Liste der Quarantäneschadorganismen und der geregelten Erzeugnisse wurden u. a. aktualisiert. Ab 17.11.2026 gelten Änderungen in den Anforderungen für Saatgut.
    Peru >
    30.08.2026
  • Malaysia – wurde aktualisiert. Die Liste der Quarantäneschadorganismen wurde u. a. aktualisiert.
    Malaysia >
    26.08.2026
  • Französisch-Polynesien – wurde aktualisiert. Es wurde u. a. eine neue Verordnung über Einfuhranforderungen und Quarantäneschadorganismen verabschiedet.
    Französisch-Polynesien >
    20.08.2026
  • Panama – Einfuhranforderungen für Pflanzkartoffeln aus Deutschland
     Beschluss DNSV-PP-005-2026 
    11.08.2026, PDF, barrierearm
  • Saudi-Arabien – Aktualisierung der Listen der geregelten Schadorganismen.
     Geregelte Schadorganismen. Beschluss 2025/25006770 
    10.08.2026, PDF, barrierearm
  • Türkei – englische Fassung der neuen Pflanzenquarantäneverordnung
     Pflanzenquarantäneverordnung Textkörper von 2026 ABl. Nr. 33245 
    07.08.2026, PDF, englisch, barrierearm
     Pflanzenquarantäneverordnung Anhänge von 2025 ABl. Nr. 33245 (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)  
    07.08.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Türkei – neue Pflanzenquarantäneverordnung
    Externer Link Hinweise zu wichtigen Änderungen
    22.07.2026
  • Australien – ändert die Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa. Die Umstellungsphase beginnt am 20.10.2026
    SPS-Notifizierung G/SPS/N/AUS/557/Add. 1/Corr. 1 (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)   
    07.07.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Die Türkei – hat die zusätzlichen Erklärungen für Saatgut von Cucurbita pepo (Gartenkürbis) in Bezug auf Tomato leaf curl New Delhi virus (ToLCND) geändert.
    Saatgut von Solanum lycopersicum, Capsicum annuum und Cucurbita pepo – Notmaßnahme gegen Tomato mottle mosaic virus (ToMMV), Tomato apical stunt viroid (TASVd), Columnea latent viroid (CLVd), Pepper chat fruit viroid (PCFVd), Tomato chlorotic dwarf viroid (TCDVd), Tomato leaf curl New Delhi virus (ToLCND), Tomato planta macho viroid (TPMVd). SPS-Notifizierung 119 Add. 3 (Diese Datei existiert leider nicht mehr.)   
    02.07.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Japan – hat die Listen der geregelten Schadorganismen geändert. Die Tomatenminiermotte (Tuta absoluta) wurde aus der Liste der Quarantäneschädlinge gestrichen und gilt ab sofort als geregelter Nicht-Quarantäneschädling. Besondere Anforderungen in Bezug auf den Schadorganismus wurden ebenfalls aufgehoben. Alle anderen Änderungen gelten ab 17.12.2026.
    Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch Notifizierung G/SPS/N/JPN/1394) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
    Gültig bis: 16.12.2026
    18.06.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch Notifizierung G/SPS/N/JPN/1394) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
    Gültig ab: 17.12.2026
    18.06.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Republik Korea – für die private Einfuhr kleiner Mengen Saatgut und Pollen zur Bestäugung wird die Befreiung von der Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses aufgehoben.
    Bekanntmachung 2012/15 einschließlich Änderung durch Bekanntmachung 2026/21
    Aufhebung gültig ab: 05.09.2026
    15.06.2026, PDF, barrierearm
  • China – hat Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Candidatus Liberibacter solanacearum festgelegt. Geregelt wird Vermehrungsmaterial von Kartoffel, Tomate, Paprika, Sellerie, Karotte, Koriander, Petersilie. Das Material ist einem PCR-Test zu unterziehen und das Pflanzengesundheitszeugnis muss eine entsprechende zusätzliche Erklärung enthalten.
     Bekanntmachung 72/2026
    Gültig ab: 01.08.2026
    05.06.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei
  • Kanada – hat Einfuhranforderungen für Pflanzen zum Anpflanzen von Rosa sp. (Rosen) in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 3 Biovar 2 festgelegt.
    Rosa spp. – Vermehrungsmaterial, G/SPS/N/CAN/1641
    Gültig ab: 24.07.2026
    03.06.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Australien – hat Einfuhranforderungen für Wirtspflanzen von Ralstonia solanacearum Rasse 2 (Moko disease) festgelegt. Sie gelten ab dem 17.06.2026. 
    Externer Link Einfuhranforderungen in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 2 
    01.06.2026
  • Australien – erweitert den Kreis der Wirtspflanzen von Phytophthora ramorum. Ab 17.06.2026 zählen auch Lysimachia, Oxalis und Polystichum dazu. 
    Externer Link Einfuhranforderungen in Bezug auf Phytophthora ramorum 
    01.06.2026
  • Australien – legt neue Anforderungen für die Einfuhr von Vermehrungsmaterial von Bidens, Columnea, Gerbera und Pogostemon in Bezug auf Pepper ringspot virus fest. Die Anforderungen gelten ab 17.06.2026.
    Externer Link Einfuhranforderungen in Bezug auf Pepper ringspot virus 
    01.06.2026
  • Honduras – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen aktualisiert. 
    Quarantäneschadorganismen. Verordnung 2024/003 
    01.06.2026, PDF, spanisch, nicht barrierefrei
  • Die USA – haben Einfuhranforderungen für Pflanzen zum Anpflanzen von Rosa sp. (Rosen) in Bezug auf Ralstonia solanacearum Rasse 3 Biovar 2 (Schleim- oder Braunfäule) festgelegt.
    Federal Order DA-2026-17
    21.05.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Australien – hat weitere Pflanzengattungen in Bezug auf Xylella fastidiosa geregelt. Die Einfuhranforderungen für diese Gattungen gelten ab 17. Juni 2026. 
    Externer Link  Notmaßnahmen zu X. fastidiosa
    18.05.2026
  • Indonesien – hat die Einfuhranforderungen für Weizen (Triticum aestivum) aus Deutschland festgelegt.
     Einfuhranforderungen. B-1877/KR.01.02/E.2/5/2026
    12.05.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei
  • Türkei – für Saatgut von Anethum graveolens (Dill) und Coriandrum sativum (Koriander) wird ab dem 01. Juli 2026 ein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt.
     SPS-Notifizierung 160  
    04.05.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • Vietnam – wurde aktualisiert. Unter anderem wird die Einfuhr von Erde per Gesetz verboten. Davon ausgenommen ist Ballenware von Gehölzen. Für Ballenware wurden Einfuhranforderungen festgelegt.
    Vietnam >
    29.04.2026
  • Chile – ändert die Einfuhranforderungen für Saatgut von Zea mays (Mais). Sie treten am 01.12.2026 in Kraft.
     Saatgut von Zea mays. Beschluss 2554/2026  
    17.04.2026, PDF
    Getreidesaatgut. Beschluss 1187/2022 (zuletzt geändert durch: Bescluss 2026/2554)
    17.04.2026, PDF
  • Jemen – hat eine Liste der geregelten Schadorganismen veröffentlicht.
     Geregelte Schadorganismen. Von 2026
    17.04.2026, PDF, barrierearm
  • Großbritannien – die Excel-Tabelle mit zusätzlichen Erklärungen (AD guide tool) enthielt Fehler für Zwiebeln und Knollen und Gewebekulturen in Bezug auf Xylella fastidiosa (gemäß Beibehaltener Verordnung 2019/2072 Anhang 7 Teil B). Das wurde korrgiert. Pflanzengesundheitszeugnisse mit fehlerhaften zusätzlichen Erklärungen aus dieser Tabelle werden bei der Einfuhr bis 13.07.2026 toleriert.
    Externer Link   AD guide tool
    15.04.2026
  • Moldau – die Vorschriften > wurden überarbeitet.
    14.04.2026
  • China – Registrierung von Futtermittelbetrieben für den Export von landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Formulare zur Registrierung werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bearbeitet und sind an das Referat 180 ‚Exportangelegenheiten – Ausfuhrbestimmungen und Listungsverfahren‘ (180@bvl.bund.de) zu übermitteln.
    Kurzanleitung für die Registrierung ausländischer Firmen, die Nahrungsmittel nach China exportieren
    13.04.2026, PDF, barrierearm
  • Die Russische Föderation – hat eine Liste gebietsfremder Arten, deren Ausbreitung in Russland zu bekämpfen ist, veröffentlicht.
    Invasive gebietsfremde Arten. Anordnung 2026/77
    13.04.2026, pdf, barrierearm
  • Montenegro – hat die Listen der Quarantäneschädlinge und Einfuhranforderungen aktualisiert. Die Listen entsprechen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission. Die Einfuhrverbote der Liste III gelten nicht für EU-Staaten. Für Erzeugnisse aus EU-Staaten gemäß Liste V.B.I Teil B wird nur eine Dokumentenkontrolle durchgeführt. Eine Warenuntersuchung erfolgt, sofern Verdacht auf Befall besteht, gemäß Risikoanalyse.
    Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2026 Amtsblatt Nr. 41 
    10.04.2026, PDF, barrierearm
    Gültig ab 01.05.2026
  • Listen der Quarantäneschädlinge von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen geregelten Gegenständen, 2026 Amtsblatt Nr. 41 
    10.04.2026, docx, englisch, barrierearm
  • Norwegen > – weist daraufhin, dass für Sendungen mit Ursprung in einem anderen EU-Staat als Deutschland, die aus Deutschland nach Norwegen ausgeführt werden, ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt im Ursprungsland, und ein Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, ausgestellt in Deutschland, benötigt werden.  
     Pflanzenschutzverordnung § 20.
    31.03.2026, PDF
  • Brasilien – hat die pflanzengesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von Saatgut von Verbena x hybrida festgelegt. Für den geregelten Schadorganismus Pospiviroid chloronani darf die alternative zusätzliche Erklärung "Pospiviroid chloronani kommt in Deutschland nicht vor." verwendet werden.
    Saatgut von Verbena x hybrida. Verordnung des MAPA/SDA 1416/2025.
    26.03.2026, PDF, englisch
  • Schadorganismen, für die Brasilien den Status "kommt in Deutschland nicht vor" anerkannt hat
    26.03.2026, PDF
  • Potenzielle Quarantäneschadorganismen - National geregelte Schadorganismen, für die Notmaßnahmen gelten
    26.03.2026, PDF
  • Chile – hat für Fahrzeuge und Schiffe und damit beförderte Container Maßnahmen zum Schutz vor Schnecken festgelegt. Der Beschluss gilt seit dem 16.03.2026.
    Beschluss 1834/2026
    20.03.2026, PDF
  • Vereinigte Arabische Emirate – es wurde ein neues Gesetz über landwirtschaftliche Quarantäne verabschiedet. Es gilt seit dem 30.01.2026.
    Gesetz über landwirtschaftliche Quarantäne 7/2025
    13.03.2026, PDF, englisch
  • Kolumbien – hat die Einfuhranforderungen für bewurzelte Stecklinge von Nelken (Dianthus L.) festgelegt.
    Beschluss 2026/2655
    12.03.2026, PDF, barrierearm
  • Albanien – hat die Einfuhranforderungen für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse geändert. Die Verordnung richtet sich inhaltlich nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 bis Änderung 2025/659.
    Verordnung Nr. 113 vom 15.03.2022 über Schutzmaßnahmen gegen Pflanzenschädlinge (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/461)
    25.02.2026, pdf
  • Albanien – hat die Liste der geregelten Wirtspflanzen des Feuerbakteriums (Xylella fastidiosa) geändert.
     Wirtspflanzen von Xylella fastidiosa. Verordnung 2022/16 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/22)
    16.02.2026, PDF
  • Die Philippinen – haben die Vorschriften für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse aktualisiert.
     Department Circular 14/2025
    13.02.2026, PDF, englisch, nicht barrierefrei
  • Japan – informiert, dass Pflanzen von Chrysanthemum indicum (syn. Dendranthema indicum) als Wirtspflanze von Tomato brown rugose fruit virus gilt. Bei Ausfuhr von Herbst-Chrysanthemen nach Japan muss das Pflanzengesundheitszeugnis deshalb eine entsprechende zusätzliche Erklärung enthalten.
    Pflanzenschutzverordnung 1950/73, Anhänge (zuletzt geändert durch: Notifizierung G/SPS/N/JPN/1386) Quarantäneschädlinge, Nichtquarantäneschädlinge, Einfuhrverbote, Anforderungen, Kontrollen am Ort der Erzeugung, zusätzliche Erklärungen
    05.02.2026, PDF, englisch, barrierearm
  • China – hat die Registrierung von Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse nach China exportieren, angepasst.
    Registrierung ausländischer Firmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse nach China exportieren (Bekanntmachung 2025/219)
    04.02.2026, PDF
  • Geregelte Erzeugnisse. Die Liste wird ständig angepasst.
    Zollcode in Deutsch
    China - Registrierung >  
  • Vietnam – Erzeugnisse, die geregelt sind bzw. vor der Einfuhr einer Risikoanalyse bedürfen. Korrigiert.
     Bekanntmachung 14/2024
    02.02.2026, PDF, englisch, barrierearm
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