Holzverpackungsmaterial
Verpackungsholz ist im internationalen Güterverkehr zum Transport und Schutz der Waren weit verbreitet. Holzverpackungen werden häufig aus kostengünstigem und damit oft minderwertigem Holz hergestellt, da nur geringe Anforderungen an die Holzqualität an sich gestellt werden. Aus diesem Grund sind solche Hölzer oft mit Schadorganismen (Insekten, Nematoden, Pilzen) behaftet, die mit den Holzverpackungen in andere Gebiete verschleppt werden können.
Viele Länder haben daher in der Vergangenheit Importvorschriften erlassen, um eine Einschleppung von Schadorganismen zu verhindern. Um diese Einfuhrvorschriften zu harmonisieren wurde im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutz-Übereinkommens (IPPC) im Jahre 2003 der "Internationale Standard für Phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15" mit dem Titel "Richtlinien zur Regulierung von Holzverpackungen im Internationalen Handel" ─ kurz Internationaler Standard für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM Nr. 15) ─ veröffentlicht. Der ISPM Nr. 15 wird nach und nach von den IPPC-Vertragsstaaten (derzeit 181) umgesetzt. Die Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen enthält die für alle EU-Staaten verbindliche Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Verpackungsholzanforderungen für die Einfuhr.
Geregelt ist Verpackungsmaterial aus Massivholz zum Transport, Schutz und Verstauen von Waren, wie z. B. Paletten, Kisten, Verschläge, Trommeln, Fässer, Palettenaufsatzrahmen aber auch Stauholz wie z. B. einzelne Holzstücke und Keile zum Befestigen der Waren in Containern. Holz mit einer Stärke von weniger als 6 mm sowie Holzwerkstoffe (Span-, Tischler-, Faserplatten, Sperrholz etc.) unterliegen nicht den Anforderungen des ISPM Nr. 15.
Die Anforderungen des ISPM Nr. 15 gelten nur für die Einfuhr aus bzw. die Ausfuhr in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU). Beim Handel innerhalb Deutschlands und bei der Ein- und Ausfuhr von Verpackungsholz zwischen EU-Staaten findet der ISPM Nr. 15 keine Anwendung (Ausnahme: Verpackungsholz aus Portugal und Befallsgebieten des Kiefernholznematoden in Spanien)!
Internationales Pflanzenschutz-Übereinkommen (IPPC)
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
Zuletzt geändert: 26.01.2021