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Privatpersonen – Verbringen von Pflanzenmaterial innerhalb der Europäischen Union

Zum Binnenmarkt gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme der Kanarischen Inseln.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union >

Verbringen aus EU-Staaten im Binnenmarkt

Wenn es sich ausschließlich um Pflanzen zum Privatgebrauch handelt, können Sie diese problemlos mitbringen. Ein Pflanzenpass ist hierfür nicht erforderlich.

Verbringen in EU-Staaten im Binnenmarkt

Wenn es sich ausschließlich um Pflanzen zum Privatgebrauch handelt, können Sie diese problemlos mitnehmen, sofern Sie nicht in ein Schutzgebiet verbracht werden sollen.

Verbringen in ein Schutzgebiet

Ein Schutzgebiet ist ein EU-Mitgliedstaat oder eine Region eines EU-Mitgliedstaates, in dem strengere Maßnahmen gegenüber bestimmten Schädlingen ergriffen werden als im Rest der Europäische Union. In der Regel ist ein vorgesehenes Verbringen in Schutzgebiete an eine gesonderte Genehmigung Ihres zuständigen Pflanzenschutzdienstes gebunden. In Deutschland gibt es keine hinsichtlich bestimmter Schädlinge anerkannten Schutzgebiete. Sollten Sie Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in nach der Verordnung (EU) 2019/2072 anerkannte Schutzgebiete anderer Mitgliedstaaten verbringen wollen, sind die Bedingungen des Anhangs XIV sowie des Anhangs X der Verordnung (EU) 2019/2072 zu beachten.

Rechtsgrundlage

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zur Festlegung einheitlicher Bedingungen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen Anhänge XIV und X

Zuletzt geändert: 13.06.2023

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