Nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands
Aufgaben und Organisation
Abbildung: Organigramm Nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands
06.10.2020, pdf
Aufgaben und Organisation des Pflanzenschutzdienstes im Bereich pflanzengesundheitlicher Maßnahmen (Organigramm) folgen dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen ( IPPC) und harmonisierten Rechtsgrundlagen der Europäischen Union.
Auf nationaler Ebene regeln das Pflanzenschutzgesetz, die Pflanzenbeschauverordnung (wird überarbeitet) und die Anbaumaterialverordnung die Zuständigkeiten der beteiligten Institutionen ( Ansprechpartner) und die inhaltlichen Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung von Quarantäneschädlingen, invasiven gebietsfremden Arten sowie gegen die Verbreitung qualitätsmindernder Schädlinge.
Institutionen
Folgende Institutionen bilden die nationale Pflanzenschutzorganisation Deutschlands und sind in diesem Bereich auf unterschiedlichen Ebenen zuständig:
- Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ( BMEL) ist in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für die Gesetzgebung und die Außenvertretung.
- Das Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit (Institut Pflanzengesundheit), ist in enger Zusammenarbeit mit dem BMEL in EU- und anderen internationalen Fachgremien tätig und in der Bundesrepublik Deutschland vor allem für den Informationsaustausch, die Koordination auf Fachebene und die Erarbeitung wissenschaftlich-fachlicher Grundlagen (Risikobewertung, Diagnose etc.) verantwortlich.
Das Institut Pflanzengesundheit steht in enger Verbindung mit den in diesem Bereich tätigen Organisationseinheiten der Kommission der Europäischen Union, SANTE der Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (SANTE), der Europäischen Pflanzenschutzorganisation (EPPO) und des Sekretariates des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens bei der FAO (IPPC).
- Den Pflanzenschutzdiensten der Bundesländer obliegt die praktische Durchführung der pflanzengesundheitlichen Maßnahmen und Kontrollen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, ihrem Verbringen sowie bei der Produktion und im Handel.
Zum Schutz vor einer Einschleppung von unerwünschten Schädlingen kontrolliert der Pflanzenschutzdienst die Einfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Schädlingen. Deren Einfuhr ist daher auf bestimmte Grenzkontrollstellen und Kontrollstellen > begrenzt, die durch die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer > benannt werden.
Zwischen dem BMEL, dem JKI, den Bundesländern und ihren Pflanzenschutzdiensten besteht eine intensive Zusammenarbeit (Organigramm).
Unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsbereiche von Bundes- und Länderbehörden sind Fragen zu pflanzengesundheitlichen Regelungen an die Ansprechpartner > der zuständigen Stellen der Länder zu richten.
Mehrjähriger Nationaler Kontrollplan der Bundesrepublik Deutschland gemäß Verordnung (EU) 2017/625 (Kontrollverordnung)
Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet das EU-Recht umzusetzen und die Anwendung zu überwachen und zu überprüfen. Die entsprechenden amtlichen Kontrollen erfolgen auf der Grundlage des Mehrjährigen Nationalen Kontrollplans (MNKP) für die gesamte Lebensmittelkette. Der MNKP umfasst auch den Bereich Pflanzengesundheit.
Der MNKP wird für Deutschland jährlich aktualisiert. Jährlich wird auch über die durchgeführten amtlichen Kontrollen berichtet.
Die Erstellung des MNKP wird für Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung (BVL) koordiniert.
Jahresbericht 2022 Teil I – Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Lebensmittelrechts, einschließlich Pflanzengesundheit
10.10.2023, pdf, barrierearm
Jahresbericht 2022 Teil II – Gesamtschlussfolgerungen zu den amtlichen Kontrollen
10.10.2023, pdf, barrierearm
Zuletzt geändert: 10.10.2023