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Großbritannien (England, Schottland, Wales)

zuletzt geändert: September 2024

zuletzt geprüft: Dezember 2023

Zuständige nationale Behörde

Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (DEFRA), Pflanzengesundheit (englisch)

DEFRA – Animal and Plant Health Agency (englisch)

Forestry Commission (englisch)

BREXIT

Seit dem 01.01.2021 gelten die nationalen Bestimmungen Großbritanniens. Der Beginn der vollständigen Umsetzung der nationalen Vorschriften für EU-Ware wurde auf Ende 2023 verschoben. Dies betrifft insbesondere Hochrisikowaren, geregelte und anzumeldende Waren und Schnittblumen und Artikel-73-Ware aus der EU. Bereits eingeführte Kontrollverfahren bleiben bestehen. Der Übergangszeitraum endet am 01.07.2025.

Zielorientiertes Grenzkontrollsystem – Border Target Oriented Model (Border TOM)

Hinweise zur geplanten Einführung des Systems gemäß Schreiben vom 28.08.2023, Notifizierung vom 24.04.2024 und Schreiben des DEFRA vom 13.09.2024:

  • seit 31.01.2024 Pflanzengesundheitszeugnisse für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko aus EU- und EFTA-Ländern.
    Davon ausgenommen sind Obst und Gemüse. Bis 01.07.2025 wird weder ein Pflanzengesundheitszeugnis noch eine Voranmeldung benötigt.
  • seit 30.04.2024 Verlagerung der Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen aus EU- und EFTA-Ländern vom Bestimmungsort an die Grenzkontrollstellen und Kontrollpunkte; die Einfuhr von Erzeugnissen mit mittlerem oder hohem Risiko muss über eine entsprechende Grenzkontrollstelle erfolgen.
  • seit 30.04.2023 Einführung der risikobasierten Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung an der Grenze für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse mit mittlerem Risiko aus der EU, Liechtenstein und der Schweiz. Kontrollhäufigkeit: 3 % der Sendungen.
  • ab 31.10.2024 Inkrafttreten der Sicherheitserklärungen.
  • ab 31.10.2024 Einführung der Dokumentenprüfung und risikobasierten Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse aus der EU an der Westküste Großbritanniens.
  • ab 02.07.2025 gelten für Obst und Gemüse der mittleren Risikokategorie die regulären Anforderungen gemäß Unterkategorie A oder B.
Weitere Links
Rechtsvorschriften und Mitteilungen

Großbritannien hat die relevanten EU-Vorschriften übernommen, kann sie jedoch ändern oder aufheben.

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