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Definitionen gemäß Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen...

Endnutzer" jede Person, die außerhalb ihrer gewerblichen, unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse für den Eigenbedarf erwirbt;

Handelseinheit" die kleinste im Handel oder anderweitig auf der betreffenden Vermarktungsstufe verwendbare Einheit, die Teil einer Partie oder die gesamte Partie sein kann;

Unternehmer" jede dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht unterliegende Person, die gewerblich einer oder mehreren der folgenden Tätigkeiten in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände nachgeht und rechtlich dafür verantwortlich ist:
a) Anpflanzen;
b) Züchtung;
c) Produktion, einschließlich Anbau, Vermehrung und Versorgung;
d) Einführen in das Gebiet der Union und Verbringung innerhalb dieses Gebiets und aus diesem Gebiet heraus;
e) Bereitstellung auf dem Markt;
f) Lagerung, Gewinnung, Versand und Verarbeitung;

Zuletzt geändert: 25.06.2020

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