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Norwegen

zuletzt geändert: März 2026

zuletzt geprüft: Februar 2026

Zuständige nationale Behörde

Norwegian Food Safety Authority (englisch)

Hinweis zur Ausfuhr

Für Sendungen mit Ursprung in einem anderen EU-Staat als Deutschland, die aus Deutschland nach Norwegen ausgeführt werden, werden ein Pflanzengesundheitszeugnis, ausgestellt im Ursprungsland, und ein Pflanzengesundheitszeugnis für die Wiederausfuhr, ausgestellt in Deutschland, benötigt. Andere Verfahren werden bis 1. Mai 2026 akzeptiert.

Das Pflanzengesundheitszeugnis darf in Deutschland ausgestellt werden, wenn die Einfuhranforderungen Norwegens in Deutschland erfüllt werden können oder wenn es keine besonderen Einfuhranforderungen gibt.

Rechtsgrundlage:  Pflanzenschutzverordnung § 20.

Weitere Links

Wirtspflanzen von Phytophthora ramorum – zugelassene Betriebe in Deutschland (norwegisch)

Kurzfassung

 Allgemeine Anforderungen, Quarantäneschadorgnismen und Anforderungen an Warenarten
11.04.2023, PDF, barrierearm

Rechtsvorschriften und Mitteilungen
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