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EU-weite Regelungen

Durch die Pflanzenquarantäne soll die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen an Pflanzen soweit wie möglich verhindert werden. Anforderungen an die pflanzengesundheitliche Qualität stellen sicher, dass Pflanz- und Saatgut praktisch frei von qualitätsmindernden Schadorganismen ist.

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Zuletzt geändert: 06.01.2010

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