EU-weite Regelungen
Durch die Pflanzenquarantäne soll die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen an Pflanzen soweit wie möglich verhindert werden. Anforderungen an die pflanzengesundheitliche Qualität stellen sicher, dass Pflanz- und Saatgut praktisch frei von qualitätsmindernden Schadorganismen ist.
Zuletzt geändert: 06.01.2010