Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Europäische Union und Deutschland
- Deutschland – Liste der zugelassenen Holzbehandler
pdf, nicht barrierefrei - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1195 über die Bekämpfung von Synchytrium endobioticum (Kartoffelkrebs).
Synchytrium endobioticum – Bekämpfung. Durchführungsverordnung (EU) 2022/1195 (zuletzt geändert durch: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2382)
23.09.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 über die Bekämpfung von Globodera rostochiensis und Globodera pallida. Gemäß den Änderungen gelten registrierte befallene Flächen als befallene Produktionsstätten (Artikel 5), kann für den Nachweis und die Bestimmung des Schadorganismus auch ein Echtzeit-PCR-Test nach Lombard et al. verwendet werden (Anhang III) und wurde die Tabelle für die amtliche Nachweiserhebung (Anhang IV) präzisiert.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 (zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/2060)
01.08.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 über Bedingungen für den Schutz vor Pflanzenschädlingen. Geändert wurden die Liste der Quarantäneschädlinge und weitere Anhänge der Verordnung.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2004
30.07.2024 - Europäische Union – Neue Durchführungsverordnung zur Verhinderung der Ansiedlung und Ausbreitung von Pomacea. Geregelt wird Pflanzgut für das Süßwasser. Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/697/EU.
Pomacea - Durchführungsverordnung (EU) 2024/2013
Anzuwenden ab: 26.01.2025
29.07.2024 - Europäische Union – Pflanzen zum Anpflanzen von Tilia cordata L. und Tilia platyphyllos L. mit Ursprung im Vereinigten Königreich wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1958
19.07.2024 - Deutschland – hat die Liste der Grenzkontrollstellen aktualisiert.
Grenzkontrollstellen der Bundesrepublik Deutschland (2024)
17.07.2024, pdf, nicht barrierefrei - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Liguster aus dem Vereinigten Königreich und Prunus mit Ursprung in der Türkei und Moldau wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Für Liguster und Prunus wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 > wurden entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1436
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1437
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1457
29.05.2024 - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Malus domestica und Berberis thunbergii mit Ursprung in der Türkei wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Für diese Pflanzen wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 > wurden entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1162
23.04.2024 - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Corylus avellana mit Ursprung im Vereinigten Königreich wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/879
25.03.2024 - Deutschland – hat die Risikowarenliste für Verpackungsholz in Gebrauch gemäß § 16 der Pflanzenbeschauverordnung aktualisiert. Es sind weitere Waren und Herkunftsländer hinzugekommen.
Risikowarenliste Deutschlands für Sendungen, die von Holzverpackungsmaterial begleitet sind
12.03.2024, PDF, nicht barrierefrei - Deutschland – hat die Risikowarenliste für Kontrollen von Waren nach Artikel 73 der Verordnung (EU) 2016/2031 geändert. Hinzugekommen sind frische Moose zu Binde- oder Zierzwecken (Warencode ex 0604 20 19). Alle Sendungen sind auf Lambdina fiscellaria zu kontrollieren.
Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 (1) Verordnung (EU) 2016/2031
05.03.2024, PDF, nicht barrierefrei - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1629 der Kommission zu Eindämmungsmaßnahmen gegen Ceratocystis platani an Platanus sp. Geändert wurde der Anhang I Abgegrenzte Gebiete. Deutschland hat keine abgegrenzten Gebiete.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/594 der Kommission
22.02.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2389 der Kommission zur Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen. Geändert wurde der Anhang I Häufigkeitsraten für Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/591 der Kommission
Gültig ab: 1. Mai 2024
22.02.2024 - Europäische Union – Änderung der Durchführungsverordnung (EU) (EU) 2022/1927 der Kommission zu Eindämmungsmaßnahmen gegen Aleurocanthus spiniferus in abgegrenzten Gebieten. Geändert wurde der Anhang I Abgegrenzte Gebiete. Deutschland hat keine abgegrenzten Gebiete.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/589 der Kommission
22.02.2024 - Europäische Union – Schutzmaßnahmen gegen Agrilus planipennis bezüglich Pflanzen zum Anpflanzen von Chionanthus virginicus und Fraxinus. Die Durchführungsverordnung regelt Erhebungen und Eindämmungs- und Tilgungsmaßnahmen.
Agrilus planipennis – Durchführungsverordnung (EU) 2024/434 der Kommission - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Malus domestica mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 > wurde entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/377 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission
26.01.2024 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/127 zu Holzverpackungsmaterial für die Beförderung bestimmter Warenarten mit Ursprung in Belarus, China und Indien war am 31.12.2023 abgelaufen. Diese Verordnung wird durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/288 ersetzt und inhaltlich im Wesentlichen beibehalten.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/288
Gültig bis: 31.12.2026 - Europäische Union – Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1217 der Kommission zu Bonsai von Chamaecyparis, Juniperus, Pinus aus Japan wurde geändert.
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/292 wurde die Aufhebung des Einfuhrverbots bis 31.12.2024 verlängert. Pinus parviflora und Chamaecyparis sp. werden als Wirte der Riesenholzwespe Urocerus japonicus eingestuft. Der Schädling gilt deshalb auch für diese Arten als relevant.
Durchführungsverordnung (EU) 2024/292
Gültig bis: 31.12.2024 - Europäische Union – bestimmte Pflanzen von Quercus petraea und Quercus robur mit Ursprung im Vereinigten Königreich wurden von der Liste der Hochrisikopflanzen gestrichen. Zugleich wurden Einfuhranforderungen festgelegt. Die Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 > wurden entsprechend geändert.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/2743 der Kommission zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/2019 und 2020/1213 der Kommission
11.12.2023