Zuletzt eingestellte Regelungen
der letzten 6 Monate
Nicht-EU-Staaten
- Usbekistan – Anforderungen für Einfuhr von Pflanzkartoffeln aus Deutschland.
Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.2025
15.08.2025, PDF, englisch, barrierearm - Laos – die Vorschriften wurden aktualisiert.
Geregelte Erzeugnisse, für die eine Schädlingsrisikoanalyse benötigt wird. Beschluss 2019/2987.
13.08.2025, PDF -
Zeugnispflichtige Erzeugnisse. Beschluss 2024/781.
13.08.2025, PDF, englisch - Kuba – die Vorschriften wurden aktualisiert, unter anderem die Liste der Quarantäneschadorganismen und die Einfuhranforderungen.
Kuba >
11.08.2025 - Georgien – die Liste der geregelten Erzeugnisse wurde aktualisiert. Der pflanzengesundheitlichen Einfuhrkontrolle unterliegen auch Weizenmehle, Gerste sowie pflanzliche Futtermittel, Pellets und Abfälle (z. B. Kleie)
Verordnung über Einfuhrgenehmigungen Nr. 426/2010 einschließlich geregelter Erzeugnisse (zuletzt geändert durch: 2025/68)
gültig bis 31.08.2025
06.08.2025, PDF - Usbekistan – Übersicht über die Einfuhranforderungen. Vor der Einfuhr ist ein Antrag auf Einfuhrgenehmigung zu stellen.
Einfuhranforderungen für geregelte Erzeugnisse. Von 2020;
05.08.2025, PDF, englisch, barrierearm - Usbekistan – das Saatgutgesetz enthält auch allgemeine Einfuhranforderungen für Saat- und Pflanzgut (u. a. Kartoffeln).
Saatgutgesetz. 2019/521
06.08.2025, PDF, barrierearm - Costa Rica – die Liste der Quarantäneschadorganismen wurde aktualisiert.
Quarantäneschadorganismen und geregelte Erzeugnisse CV-ARP-PO-01_I-03_F-01 Version 4 von 07/2025
31.07.2025, PDF, spanisch, barrierearm - Großbritannien – der Übergangszeitraum im Rahmen des Brexit wurde verlängert. Für Obst und Gemüse aus den EU-Staaten wird bis 31. Januar 2027 weder ein Pflanzengesundheitszeugnis noch eine Voranmeldung benötigt.
30.07.2025 - USA – die Einfuhr von Pflanzen zum Anpflanzen von Phalaenopsis in zugelassenem Kultursubstrat aus Deutschland wurde gestattet.
FR 2025-13763
23.07.2025 - Peru – die Vorschriften wurden aktualisiert, unter anderem die Liste der Quarantäneschadorganismen.
Peru >
22.07.2025 - Chile – hat die Einfuhranforderungen für unterirdische Pflanzenteile (Knollen, Rhizome, Kormi usw.) überarbeitet und zum 01.04.2026 neugeregelt. Der Beschluss Nr. 3418 von 2002 gilt noch bis 31.03.2026.
Unterirdische Pflanzenteile, Vermehrungsmaterial Zierpflanzen. Beschluss 5042/2025
21.07.2025, PDF, spanisch - Neukaledonien – die Quarantänevorschriften wurden aktualisiert.
Neukaledonien >
15.07.2025 - Belarus – hat das Einfuhrverbot für Kartoffeln, Speisezwiebel, Weißkohl und Äpfel aufgehoben.
Beschluss 2021/700 über Einfuhrverbote (zuletzt geändert durch: 2025/287)
09.07.2025, pdf, barrierearm - Australien – ab 1. Juli wird eine Einfuhrgenehmigung für Saatgut einiger Arten von Brassicaceae und Cucurbitaceae benötigt. Dazu gehören: Brassica rapa, Eruca vesicaria, Raphanus sativus , Citrullus lanatus, Cucumis melo, Cucumis sativus, Cucurbita maxima, Cucurbita moschata, Cucurbita pepo, Lagenaria siceraria, Trichosanthes cucumerina.
Einfuhranforderungen für Brassicaceae und Cucurbitaceae
03.07.2025 - Japan – die Quarantänevorschriften wurden aktualisiert.
Japan >
30.06.2025 - Chile – hat den Beschluss 2021/4933 über kammergetrocknetes Holz geändert. Wird im Pflanzengesundheitszeugnis eine zusätzliche Erklärung mit Angabe eines befallsfreien Gebietes verwendet, ist die Nummer des Beschlusses, mit dem Chile das Gebiet anerkannt hat, anzugeben.
Kammergetrocknetes Holz, Schnittholz und Rundholz. Beschluss 4933/2021 (zuletzt geändert durch: Beschluss 2025/3470)
25.06.2025, PDF - Die Russische Föderation – hat die Vorschriften zur Auditierung ausländischer Laboratorien für Saatgut geändert. Insbesondere wurden die Laboratorien selbst als Ansprechpartner zusätzlich zu den zuständigen Behörden oder an Stelle dieser eingefügt.
Auditierung ausländischer Prüflaboratorien für Saatgut. Verordnung 2023/817 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/749, gültig ab 01.09.2025)
Gültig bis: 01.09.2029
25.06.2025, pdf - Brasilien – hat die Liste der Quarantäneschadorganismen, die dort nicht vorkommen, aktualisiert.
Quarantäneschädlinge, Verwaltungsvorschrift 2018/45, einschließlich 2018/38 und Beschluss 2025/1291 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2024/1156)
23.06.2025, PDF, portugiesisch, nicht barrierefrei - Indonesien – hat die Quarantäneschadorganismen neu geregelt.
Quarantäneschadorganismen. Beschluss Nr. 571 von 2025 (Quarantäneschadorganismen und geregelte Erzeugnisse)
20.06.2025, PDF, deutsch/englisch, barrierearm
Quarantäneschadorganismen. Verordnung Nr. 2 von 2025
20.06.2025, PDF, deutsch/englisch, barrierearm - Indonesien – fordert die Anmeldung von Einfuhren (prior notice) vor dem Versand. Das Pflanzengesundheitszeugnis muss ebenfalls vor dem Versand ausgestellt werden. Der Versand erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach dem Ausstellungsdatum. Wurde das Zeugnis nach dem Versand ausgestellt, muss es das Datum der pflanzengesundheitlichen Untersuchung enthalten. Und der Versand erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach diesem Datum. Diese Anforderungen gelten seit Anfang Juni.
Verordnung über Quarantäneverfahren 2024/14 (Einfuhr, Ausfuhr, Verbringen)
19.06.2025, barrierearm
Anmeldung von Einfuhren (prior notice)
- Mexiko – die Einfuhranforderungen für Saatgut von Weichweizen (Triticum aestivum) wurden geändert. Die Änderungen betreffen unter anderem die in der zusätzlichen Erklärung genannten Schadorganismen.
Saatgut von Weizen (Triticum aestivum L.) - Einfuhranforderungen 2025. Code: 2135-104-3013-DEU-DEU
16.06.2025, pdf, barrierearm - Usbekistan – die Vorschriften wurden aktualisiert. Es gibt eine neue Liste von Quarantäneschadorganismen sowie eine Liste wichtiger Nicht-Quarantäneschadorganismen.
Usbekistan >
16.06.2025 - Costa Rica – hat die Einfuhranforderungen für bewurzelte Stecklinge von Saintpaulia ionantha (Usambaraveilchen) festgelegt.
Beschluss 325/2025
10.06.2026, PDF, barrierearm - Republik Korea – die Vorschriften wurden insbesondere redaktionell geändert. Die Einfuhrvorschriften für Erzeugnisse aus Deutschland haben sich nicht geändert.
Republik Korea >
06.06.2025 - Brasilien – ändert die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial von Impatiensarten. Die Vorschrift ist ab 03.08.2025 anzuwenden.
Verordnung SDA/MAPA 2025/1237 (zuletzt geändert durch: Verordnung 2025/1262)
04.06.2025, PDF, barrierearm - Großbritannien – ändert die Beibehaltene Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 mit Einfuhrvorschriften zum 30.05.2025. Es wurden u. a. Anforderungen für Pflanzen von Corylus avellana und Pflanzen, Holz und Rinde von Chionanthus virginicus, Fraxinus L. and Ulmus davidiana festgelegt.
Änderungsverordnung 2025, SI Nr 559
14.05.2025, englisch - Montenegro – es wurden mehrere Vorschriftten neu gefasst: Liste der geregelten Schadorganismen und Einfuhranforderungen, Anforderungen bezüglich Grapevine flavescence dorée phytoplasma
Montenegro >
30.04.2025 - Australien – die Anforderungen an eine Methylbromidbegasung werden geändert. Ab 1. Mai ist deshalb eine neue Behandlungsbescheinigung vorzulegen. Bis 31. Mai werden auch die alten Muster akzeptiert.
Neue Anforderungen an die Methylbromidbegasung
30.04.2025 - Großbritannien – teilt mit, dass Nepenthes, Dionaea und Lecanopteris als krautige Pflanzen eingestuft wurden. Im Pflanzengesundheitszeugnis sind die entsprechenden zusätzlichen Erklärungen gemäß beibehaltener Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 anzugeben. Das sind gemäß Anhang 7 Teil A die Nummern 1 (Ursprung Nicht-EU-Staaten), 6 , 8 (Ursprung Drittländer, in denen bestimmte Quarantäneschädlinge vorkommen), 8A (Pflanzen mit Kultursubstrat), 13 (Drittländer, in denen Liriomyza sativae oder Nemorimyza maculosa vorkommen) und 40, soweit sie zutreffen.
29.04.2025 - Kanada – hat die Einfuhranforderungen für Vermehrungsmaterial und Zweige für Dekorationszwecke von Vitis sp. in einer neuen Richtlinie zusammengefasst.
Policy Directive D-22-03 (englisch)
23.04.2025 - Moldau – die Vorschriften 2012/356 und 2011/594 wurden aufgehoben und durch den Beschluss 2024/679 über Schutzmaßnahmen gegen Schadorganismen von Pflanzen ersetzt. Die Vorschrift entspricht den Durchführungsverordnungen (EU) 2019/2072, 2019/1702 über prioritäre Schadorganismen, 2018/2019 über Hochrisikopflanzen, 2020/1213 über Anforderungen für zugelassene Hochrisikopflanzen, 2022/1941 Verbot der Einschleppung, Verbringung... bestimmter Schädlinge. Die Mitgliedstaaten der EU sind von allen besonderen Anforderungen und Einfuhrverboten für Waren ausgenommen.
Beschluss Nr. 679/2024
02.04.2025, PDF, barrierearm - USA – Aufgrund vermehrter Beanstandungen wird bis einschließlich zum 31.12.2025 keine Beanstandung erfolgen, wenn bei der ISPM 15-Markierung der Bindestrich zwischen dem Länderkürzel und dem Produzentencode fehlt. Bis Jahresende wird damit den Handelspartnern Zeit eingeräumt, dieses Problem zu beheben. Weitere Regelungen des ISPM 15 gelten weiterhin.
31.03.2025 - Neuseeland – hat die Anforderungen für Saatgut u. a. folgender Arten geändert:
Cannabis sativa ( Pseudomonas syringae pv. cannabina und Xanthomonas campestris pv. cannabis wurden gelöscht),
Helianthus sp. (Septoria helianthis wurde gelöscht),
Lavandula sp. (Coniothyrium lavandulae und Phoma lavandulae wurden gelöscht),
Zea mays (High plains virus wurde gelöscht).
Saatgut Standard 155.02.05 (zuletzt geändert: 14.03.2025)
17.03.2025, PDF, englisch - Uruguay – hat eine neue Liste der Quarantäneschadorganismen bekannt gemacht.
Quarantäneschadorganismen. Von 02/2025
14.03.2025, PDF, spanisch - Georgien – es wurden Vorschriften zum Schutz der Kartoffel vor Epitrix sp. erlassen.
Beschluss 2020/404
13.03.2025, PDF, englisch - Libanon – Anforderungen für weitere Pflanzengattungen wurden hinzugefügt.
Vermehrungsmaterial von Obstgehölzen und Quarantäneschadorganismen. Beschluss 2011/783 (zuletzt geändert durch: 575/2023)
04.03.2025, PDF - Aserbaidschan
Pflanzengesundheitliche Einfuhranforderungen 2023/41 (orientiert am Beschluss
157/2016 der EAWU); Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 (englisch) (Tabelle 1 korrigiert)
03.03.2025, PDF, englisch, barrierearm - Eurasische Wirtschaftunion – in der Liste der geregelten Erzeugnisse wurde der Zollcode 3002 90 800 0 (Blut, sonstiges) gestrichen.
Beschluss Nr. 318/2010 Einfuhrverfahren, geregelte Erzeugnisse (zuletzt geändert durch: 77/2024)
28.02.2025, pdf - Eurasische Wirtschaftunion – die Einfuhranforderungen wurden geändert. Insbesondere wurden weitere Arten in bezug auf Xylella fastidiosa geregelt.
Gültig ab: 25.06.2025
Beschluss 157/2016 Einfuhranforderungen allgemein und nach Warengruppen (zuletzt geändert durch: 116/2024)
28.02.2025, pdf - Chile – hat die NORIKA GmbH und die Solana Research GmbH für Miniknollen und Gewebekulturen von Kartoffeln anerkannt und Einfuhranforderungen für dieses Vermehrungsmaterial festgelegt.
Kartoffeln - Gewebekulturen und Miniknollen - Anerkennung NORIKA GmbH. Beschluss 995/2025
04.03.2025, PDF Kartoffeln -Gewebekulturen und Miniknollen - Anerkennung Solana Research GmbH. Beschluss 961/2025
26.02.2025, PDF- Großbritannien – informiert über geänderte Risikokategorien und Kontrollhäufigkeiten für Erzeugnisse, die ab 30.05.2025 gültig sind.
G/SPS/N/GBR/78 Add.1
21.02.2025, pdf, englisch, barrierearm - Uganda – hat die Einfuhrvorschriften überarbeitet.
Einfuhr-Verordnung. Statutory Instruments 2020 No. 4, Cap 31-3
12.02.2025, PDF, englisch, barrierearm - Australien – verlangt ab dem 01. Juli 2025 eine Einfuhrgenehmigung für Saatgut bestimmter Arten von Brassicaceae und Cucurbitaceae wie z. B. Brassica rapa, Raphanus sativus, Citrullus lanatus, Raphanus sativus und Cucurbita pepo. Die Anforderung gilt für alle Exportländer.
Einfuhrgenehmigung für Saatgut von Brassicaceae und Cucurbitaceae
07.02.2025, englisch - Großbritannien – plant eine Änderung der Beibehaltenen Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 mit Einfuhrvorschriften zum 30.05.2025.
Notifizierung G/SPS/N/GBR/78
04.02.2025, pdf, englisch, barrierearm