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Schweiz und Liechtenstein

zuletzt geändert: April 2026

zuletzt geprüft: April 2026

Zuständige nationale Behörde

Externer Link Bundesamt für Landwirtschaft der Schweiz

Externer Link Liechtensteiner Landesverwaltung

Schweiz – EU

Die Schweiz und Liechtenstein werden wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt. Die EU-Mitgliedstaaten gelten ihnen gegenüber nicht als Drittland. Die ausgestellten Pflanzenpässe werden gegenseitig anerkannt.

Rechtsgrundlage sind das Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen von 1999 und das Zusatzabkommen dazu zwischen der Schweiz, Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft von 2007.

Weitere Links

Externer Link Regelungen Schweiz

Externer Link Holzverpackungsmaterial für Drittländer

 Quarantäneregelungen EU

Zollstellen

Kurzfassung

 Merkblatt Nr. 1
22.04.2026, PDF

Rechtsvorschriften und Mitteilungen
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