Zuletzt geändert: 29.07.2025
Opogona sacchari (Bananenmotte)
Opogona sacchari wurde bereits seit 2011 gelegentlich in Gewächshäusern in Deutschland gefunden und getilgt. Der Befall war in der Regel auf zugekaufte Pflanzen zurückzuführen. Seit 14. Dezember 2019 ist der Schadorganismus als geregelter Nicht-Quarantäneschädling im Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 aufgeführt. Amtliche Tilgungsmaßnahmen sind damit nicht mehr erforderlich.
Taxonomische Klassifikation
Insecta: Lepidoptera: Tineidae
Status
Für Deutschland: kommt vor; gelegentlich an einigen Orten, nur im geschützten Anbau
Für die Europäische Union: kommt vor; der Schadorganismus wurde festgestellt
Regelungen und Maßnahmen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädling gemäß Anhang IV Teil D (Zierpflanzen)
- Maßnahmen zur Verhütung des Auftretens des Schadorganismus gemäß Anhang V Teil C (Zierpflanzen)
Auftretensmeldungen
Opogona sacchari (Bananenmotte) – an Cyathea- und Grammatophyllum-Pflanzen in einem Gewächshaus in Niedersachsen (24.09.2018)
24.09.2018, PDF, englisch
Opogona sacchari (Bananenmotte) – an Bananenpflanzen (Musa) in einem Gewächshaus in Bremen (03.01.2018)
03.01.2018, PDF
Opogona sacchari (Bananenmotte) – an Pandanus spiralis (Schraubenbaum) in einem Gewächshaus in Mecklenburg-Vorpommern (21.01.2013)
21.01.2013, PDF
Weitere Informationen
Datenblatt (Kompendium)