Pflanzengesundheit
Pflanzengesundheitliche Maßnahmen sollen verhindern, dass Pflanzenschädlinge eingeschleppt oder verbreitet werden. Der weltweite Handel mit Pflanzen und auch der Tourismus bergen unbeabsichtigte Risiken... mehr >
Aktuelles
10.12.2024 | Tomato brown rugose fruit virus neu geregelt
In der Europäischen Union wird Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) zukünftig als unionsgeregelter Nicht-Quarantäneschädling in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 > Anhänge IV, V, XI und XIII geregelt. Die Anforderungen betreffen Gemüsesaatgut, Gemüsepflanzgut und Gemüsevermehrungsmaterial von Solanum lycopersicon und Hybriden davon sowie von Capsicum annuum. Die derzeitige vorläufige Einstufung als Unionsquarantäneschädling läuft zum 31.12.2024 aus.
Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/2970
anzuwenden ab 01.01.2025
Die entsprechenden Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen dieses Materials wurden angepasst. Betroffen sind die Richtlinien 93/61/EWG (Gemüsepflanzgut und -vermehrungsmaterial), 2002/55/EG (Gemüsesaatgut) und 2002/57/EG (Saatgut von Öl- und Faserpflanzen).
Durchführungsrichtlinie (EU) 2024/3010
anzuwenden spätestens ab 01.06.2025
24.10.2024 | Express-PRA für Trichoferus campestris überarbeitet
Der Bockkäfer ist nicht mehr als potenzieller Quarantäneschadorganismus eingestuft, weil eine weitere Ausbreitung wahrscheinlich ist. Es wird davon ausgegangen, dass T. campestris kaum Schäden verursacht.
Express-PRA
24.10.2024, PDF
15.10.2024 | Express-PRA für Peronospora aquilegiicola überarbeitet
Der Eipilz ist nicht mehr als potenzieller Quarantäneschadorganismus eingestuft, weil eine schnelle Ausbreitung wahrscheinlich ist. Aufgrund des großen Schadpotenzials für Akeleien sollten jedoch befallene Pflanzen im Rahmen des allgemeinen Pflanzenschutzes sachgerecht vernichtet werden.
Express-PRA
15.10.2024, PDF, barrierearm