Regelungen Deutschland
Durch die Pflanzenquarantäne soll die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen an Pflanzen soweit wie möglich verhindert werden. Anforderungen an die pflanzengesundheitliche Qualität stellen sicher, dass Pflanz- und Saatgut praktisch frei von qualitätsmindernden Schadorganismen ist.
Für die Bundesrepublik Deutschland sind diese Vorschriften in der Pflanzenbeschauverordnung und der Anbaumaterialverordnung umgesetzt.
Zuletzt geändert: 06.10.2010